Artikel-Informationen
erstellt am:
23.09.2025
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Das Kabinett der Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Einbringung eines Entwurfs des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes in den Landtag beschlossen. Die Gesetzesnovelle regelt die Ausführung der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums und greift weiterentwickelte Bundes- und EU-Regelungen auf.
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber so zu ändern, dass insbesondere kleinere Vereine von einer vereinfachten Antragstellung profitieren, da sie bestimmte Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht mehr anwenden müssen. Dies betrifft beispielsweise Vergaben unterhalb bestimmter Schwellenwerte.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Wir arbeiten kontinuierlich daran, schneller und einfacher zu werden, Bürokratie abzubauen und den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern. Das gilt bei dieser Novelle besonders für kleinere Vereine. Sie sollen von den vereinfachten Regelungen zur ELER-Förderung in Niedersachsen profitieren, um die EU-Gelder für die Entwicklung der ländlichen Räume optimal einsetzen zu können.“
Antragstellende, die entsprechende Förderungen im investiven Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterhalb der Schwellenwerte – dem so genannten Unterschwellenbereich - beantragen, müssten sich künftig nicht mehr an die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) halten. Darüber hinaus minimiert sich der Verwaltungsaufwand in den Bewilligungsstellen erheblich.
Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Werte:
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23.09.2025
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