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Eine Millionen Euro für Projekte im Ökolandbau

Agrarministerin Staudte: „Jetzt Anträge stellen!“


Hannover. Ab sofort fördert Niedersachsen wieder nicht-investive Projekte zur Unterstützung des ökologischen Landbaus. Insgesamt stehen rund eine Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Gefördert werden vielfältige Bereiche: Von der Vermarktung und Entwicklung neuer Erzeugnisse und Technologien im Agrar- und Lebensmittelsektor über Beratungsangebote für umstellungsinteressierte, konventionell wirtschaftende Landwirt*innen und Projekten im Bereich Wissenstransfer bis hin zur Nutzung von Kompost und anderen Düngemitteln im Ökolandbau und Themen des Ökolandbaus in Wasserschutzgebieten.

Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte: „Der weitere Ausbau der Ökolandwirtschaft hat für Niedersachsen einen hohen Stellenwert. Die Stimmung in der Biobranche ist gut – davon konnte ich mich gerade auf der Messe Bio-Fach in Nürnberg überzeugen. Im Vergleich liegen die Biobetriebe bei den Betriebsergebnissen in den meisten Jahren sogar über dem Durchschnitt der konventionellen Betriebe, weil sie in der Regel breiter aufgestellt sind. Ich freue mich, dass wir mit der neuen Förderrunde wieder eine große Spannweite an Projekten zur Förderung des Ökolandbaus in Niedersachsen möglich machen. Insbesondere möchte ich dafür werben, Fördermöglichkeiten für die Präsentation der niedersächsischen Öko-Branche auf der Internationalen Grünen Woche im kommenden Jahr sowie bei den Aktionstagen Ökolandbau zu nutzen.“

Zuwendungsberechtigt sind Organisationen aller Rechtsformen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Die Projekte müssen überwiegend in Niedersachsen umgesetzt werden. Eine Projektförderung gilt für maximal zwölf Monate. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang und der Qualität des beantragten Projektes sowie der Anzahl der eingehenden und bewilligten Anträge. Eine Liste der Förderbereiche und weitere Informationen zur Antragstellung und Fristen finden sich hier: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/36158_Aktuelle_Ausschreibungen

Nicht gefördert werden investive Maßnahmen. Für die Förderung von Investitionen im Bereich der Primärproduktion bspw. in Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, in Stallbauten oder klimatisierte Lagerhallen steht das „Agrarinvestitionsförderungsprogramm“ (Antragszeitraum 9. – 23. März 2026) zur Verfügung.

Investitionen in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sind bei überwiegend regionalem Warenbezug über das Förderprogramm „regionale Wertschöpfung“ möglich. Förderanträge können in diesem Bereich bis zum 15. September gestellt werden.

Beide investiven Fördermaßnahmen stehen sowohl für ökologisch als auch für konventionell wirtschaftenden Unternehmen offen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2026

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