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Bürokratieabbau im Bereich des Düngerechts

Erleichterungen beim Nährstoffnutzungskonzept von Tierhaltungs- und Biogasanlagen


Hannover. Niedersachsen baut bei den Verfahren zur Genehmigung von Tierhaltungs- und Biogasanlagen Bürokratie ab. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) sowie das Wirtschaftsministerium (MW) und das Umweltministerium (MU) legen in einem gemeinsamen Runderlass Vereinfachungen vor, die Tierhaltungs- und Biogasanlagen betreffen.


Mit Inkrafttreten des Erlasses am heutigen Freitag (17. Oktober) sind in diesem Zuge vereinfachte Nährstoffnutzungskonzepte grundsätzlich bei Neu-Genehmigungen von Tierhaltungs- und Biogasanlagen vorzulegen. Im Gegensatz zum Vorgängererlass sind bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen zukünftig düngerechtsrelevante Veränderungen nur noch anzuzeigen.


Anschließend bewertet die Düngebehörde nach Vorgaben der Ministerien, ob die angezeigten Änderungen (beispielsweise Umstellung der Tierhaltung, oder verstärkte Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen) so wesentlich sind, dass ein neues Nährstoffnutzungskonzept vorzulegen ist, oder ob darauf verzichtet werden kann. Hierfür werden die der Düngebehörde bereits vorliegenden Daten, beispielsweise zur Meldepflicht von Wirtschaftsdüngern und zur Düngung hinzugezogen.


Agrarministerin Miriam Staudte: „Durch die Verschlankung des Verfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus erreicht worden – ohne Einschnitte bei der Qualität des Verfahrens hinnehmen zu müssen.“


Umweltminister Christian Meyer: „Angesichts des Nitrat-Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts ist Bundeslandwirtschaftsminister Rainer aufgefordert, umgehend ein Aktionsprogramm zur Reduzierung der Überdüngung in der Landwirtschaft aufzulegen. Auch das ersatzlose Streichen der Stoffstromverordnung trägt zur Intransparenz der Nährstoffströme bei. Niedersachsen setzt sich daher auf Bundesebene für wirksame, verursachergerechte und praktikable Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in Grundwasser und Gewässer ein.“


Hintergrund: Nach Regelungen eines Vorgängererlasses mussten bei jeglichen Änderungen im Betrieb von Tierhaltungsanlagen (beispielsweise auch beim Umbau zu Tierwohlmaßnahmen) von der zuständigen Genehmigungsbehörde neue Verwertungskonzepte eingefordert und genehmigt werden. Dies führte zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand und verzögerte die Verfahren.

Das vorzulegende Nährstoffnutzungskonzept wurde zudem mit dem neuen Runderlass inhaltlich an den aktuellen Stand des Düngerechts angepasst und somit vereinfacht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.10.2025

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