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AMK Heidelberg – Für einen starken ländlichen Raum und eine zukunftsfähige, nachhaltige Landwirtschaft

Niedersachsens Agrarministerin Staudte: Große Herausforderungen der heutigen Zeit brauchen vor allem Verlässlichkeit


Heidelberg. Für eine resiliente und wettbewerbsfähige Landwirtschaft im Einklang mit den Ansprüchen unserer Gesellschaft nach mehr Tierwohl, Artenvielfalt und einer lebenswerten Natur. Für lebendige und lebenswerte ländliche Raume. So lässt sich die Haltung von Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte im Rahmen der heute stattgefundenen Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister zusammenfassen. Neben Beschlüssen zur Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2028, sowie den für die Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes notwendigen Umbau der Tierhaltung, berieten die Konferenzteilnehmenden über den Umgang mit dem Wolf und einen wirkungsvollen Pflanzenschutz.

Ministerin Miriam Staudte:

„Zusammengefasst sind sich Länder und der Bund einig, dass wir bei den großen Herausforderungen der heutigen Zeit vor allem eins brauchen: Verlässlichkeit. Ich sehe aber auch, dass das Verständnis, was das bedeutet, durchaus differiert. Auch über Niedersachsens Grenzen hinaus hat Bundesminister Rainer schweinehaltende Betriebe mit seinem ad hoc - Aus des Bundesprogramms zur Förderung zum Umbau der Tierhaltung massiv verunsichert. Der Antrag Niedersachsens, den Bund noch einmal ganz massiv in die Pflicht zu nehmen, wurde von der AMK unterstützt. Zudem gab es einen Konsens, dass an der Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes festgehalten werden und der Bund die finanziellen Mittel für mehr Tierwohlmaßnahmen bereitstellen muss. Nur so können Landwirtinnen und Landwirte mit fortschrittlicher Tierhaltung ein besseres Einkommen erzielen und Fleischprodukte aus besserer Tierhaltung für Verbraucher- und Verbraucherinnen attraktiver gemacht werden.“

In diesem Zusammenhang hatte Niedersachsen auf der AMK einen Antrag, das durch der EU bereits 1991 beschlossenes Kupierverbot von Ringelschwänzen von Schweinen, wirksam durchzusetzen, gestellt. Diesem ist die AMK gefolgt und hat den neuen Bundeslandwirtschaftsminister aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen jetzt anzupassen. „Letztendlich müssen“, so Ministerin Staudte, „die Haltungsbedingungen in den Mastanlagen so angepasst werden, dass keine Ohr- und Schwanzverletzungen mehr stattfinden und somit das Kürzen der Schwänze bei Saugferkeln unterbleiben kann. Aber die Bereitschaft vom Bund, hierfür das so dringend benötigte Geld bereitzustellen, ist in weiter Ferne.“

Intensiv beriet die AMK über die GAP ab 2028. Dazu Ministerin Staudte:

„Besonders die Zeichen aus Brüssel, die gemeinsame europäische Agrarpolitik im Bereich ökologischer Bewirtschaftungsmethoden sowie nachhaltig orientierter Wertschöpfung und die Entwicklung der ländlichen Räume ab 2028 zusammenzustreichen, beunruhigt Landwirtinnen und Landwirte und die Menschen in den ländlichen Regionen gleichermaßen. Nie war es wichtiger als jetzt, die ländlichen Räume gezielt zu stärken. Zu Lebendigkeit und Zukunftsfähigkeit tragen in erster Linie nicht die per Gießkanne mit Fördermitteln gestützte industrielle Landwirtschaft bzw. übergroße Betriebe bei, sondern die familiär geführten, bäuerlichen Betriebe in den Dörfern. Und genau die gilt es durch gezielte Förderungen aus Brüssel zu unterstützen. Das weniger zur Verfügung stehende Geld aus Brüssel muss gerecht und zielgerichtet verteilt werden. Daher steht der Bund ganz besonders in der Pflicht, sich bei der EU verstärkt dafür einzusetzen, die jetzt bestehenden Unsicherheiten zur Förderung der ländlichen Entwicklung zu beseitigen und vielmehr noch, für zusätzliche Mittel zu kämpfen. Die ländlichen Räume müssen weiterhin gestärkt werden und lebendig, attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben.“

Des Weiteren hat sich die Konferenz mit dem Schutzstatus des Wolfes befasst. Konkret geht um das Vorhaben der Bundesregierung, den Wolf in das Bundesjagdgesetz zu übernehmen. Auf Bestreben Niedersachsens wurde eine vorgeschlagene Beschlussfassung ausgeweitet, so dass nun der Bund gezielt dazu aufgefordert worden ist, ebenso das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern.

Ministerin Staudte: „Der Wolf hat sich in Niedersachsen etabliert und ist Bestandteil der natürlichen Lebensgemeinschaft. Er hat positive Auswirkungen auf die Wildtierbestände, da kranke und schwache Tiere von ihm gerissen werden. Deshalb erteile ich pauschalen Obergrenzen eine Absage, da bestehende Rudelstrukturen von Wölfen, die lediglich Wild erlegen, zerstört werden würden. Jungwölfe aus zersprengten Rudeln könnten sich erst dadurch auf die allein leichter zu erlegenden Nutztiere spezialisieren. Aufgrund des verbesserten Erhaltungszustands des Wolfs haben wir uns als gesamte Landesregierung aber dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt wird, so dass wir für Abschüsse von Wölfen, die Herdenschutz überwinden, auch die rechtliche Basis haben. Gleichzeitig gilt es, die Einhaltung des Erhaltungszustands zu überwachen. Nun ist der Bund am Zug in Abstimmung mit den Ländern, klare und gerichtsfeste Rechtsvorschriften zu erlassen.“

Auf Antrag unionsgeführter Bundesländer befasste sich die AMK im Kontext nationaler Rahmenbedingungen der Agrarwirtschaft und einem Bericht des BMLEH mit der aktuellen Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln.

Ministerin Staudte: „In Folge des Klimawandels kommen neue Schädlinge – wie beispielsweise die Schilf-Glasflügel-Zikade – nach Deutschland und können erhebliche Schäden verursachen. Zur Bekämpfung sind angemessene, gut funktionierende und umweltfreundliche Maßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes schnellstmöglich zu entwickeln und anzuwenden. In Deutschland sind aktuell mehr Wirkstoffe für den Pflanzenschutz zugelassen als in den Nachbarländern Niederlande, Österreich und Polen. Zusätzlich dürfen in Deutschland vergleichsweise viele Wirkstoffe per Notfallzulassung eingesetzt werden, so dass de facto hierzulande deutlich mehr Wirkstoffe zur Verfügung stehen als im benachbarten Ausland. Der Bund hat in seinem Bericht verdeutlicht, dass im Pflanzenschutz integrierte Ansätze die besten langfristigen Erfolgsaussichten versprechen. Dazu zählen neben ackerbaulichen Maßnahmen beispielsweise häufige Fruchtwechsel oder die Züchtung weniger anfälliger Sorten. Die (Notfall)zulassung und der Einsatz von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen stellt dabei für mich nur die Ultima Ratio dar.“

Hintergrund:

Die Anzahl der zugelassenen Wirkstoffe sind nach Angaben des Umweltbundesamtes in den vergangen 10 Jahren in Deutschland – wie oft behauptet – nicht gesunken, sondern von 269 im Jahr 2013 auf 281 im Jahr 2024 angestiegen. Nach Angaben der EU-Kommission waren 2024 in den Niederlanden 266, in Österreich 248 und in Polen 277 Wirkstoffe zugelassen.

Ministerin Staudte kritisiert auch den von Unionsseite auf der AMK zur Debatte gestellten Antrag, die Zuständigkeit der Zulassungsbehörden zu reformieren und das Umweltbundesamt durch eine Herabstufung ihrer Kompetenzen faktisch zu degradieren. „Hier haben die grünen Länder das Vorsorgeprinzip im Bereich des Pflanzenschutzes verteidigt. Bei der Prüfung der Belange des Artenschutzes sowie der wichtigen Prüfung der Auswirkungen chemischer Substanzen auf Umwelt und Natur soll weiterhin das Umweltbundesamt seine Zustimmung erteilen. Angesichts der aktuellen Situation ist es mir zudem absolut unverständlich, dass Bundeslandwirtschaftsminister Rainer das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz eingestellt hat, das durch Innovationen, Kooperationen und die Entwicklung von Alternativen den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 halbieren wollte. Damit lässt der Bundesminister einen erst im vergangenen Jahr im Konsens aller Länder gefassten Beschluss der AMK fallen. Soviel zur Verlässlichkeit.“

Alle Beschlüsse können zu einem späteren Zeitpunkt auf der Internetseite www.agrarministerkonferenz.de eingesehen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2025

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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Tel: 0511/120-2136
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