Artikel-Informationen
erstellt am:
02.02.2026
zuletzt aktualisiert am:
03.02.2026
Hannover. Niedersachsen kommt in diesem Jahr einem Wunsch vieler Antragssteller*innen nach: Für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2026 wird eine frühe Antragstellung ermöglicht. Durch diese frühe Antragsphase können auch die Bewilligungen früher erteilt werden, sodass den Begünstigten mehr Zeit zur Umsetzung ihrer baulichen Maßnahmen bleibt. Im AFP 2026 stehen für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, Bremen und Hamburg insgesamt rund 18 Millionen Euro zur Verfügung, die aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg sowie vom Bund und der EU stammen.
Landwirtschaftsministerin Staudte: „Mit dem AFP unterstützen wir Betriebe, die im Bereich der Primärproduktion in eine zukunftsfähige Landwirtschaft investieren wollen. Ich bin sicher, dass viele Betriebe Interesse an einer Förderung haben, um sich so, mit finanzieller Unterstützung, auf den Weg zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden und tiergerechten Landwirtschaft zu machen.“
Gefördert werden im Rahmen des AFP beispielsweise tierfreundliche Stallbauinvestitionen oder die Anschaffung von Maschinen oder Geräten für eine sparsame, gezielte Ausbringung von Gülle oder Pflanzenschutzmitteln. Alle Vorhaben müssen bestimmte Anforderungen im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen, bei Stallvorhaben zusätzlich im Bereich Tierschutz.
Mit der Richtlinie 2026 wurde zudem ein vereinfachtes Investitionskonzept für kleine Investitionen bis 150.000 Euro oder Anträge mit nur einer spezifischen Investition zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahme) eingeführt. Dies entlastet die Betriebe bei der Antragsstellung.
Nach dem unvermittelten Aus für das Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung (BUT) zum 31.08.2026, werden ab 2027 neben den bereits genannten Maßnahmen auch Investitionen in Schweineställe wieder über das AFP möglich sein. Die dann geltenden Anforderungen werden im Laufe des Jahres vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekannt gegeben.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Bewilligungsbehörde): https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/31221_Agrarinvestitionsfoerderungsprogramm_AFP
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.02.2026
zuletzt aktualisiert am:
03.02.2026