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Gülle und Biogassubstrat: Sichere Erfassung der Nährstofffrachten in Niedersachen

Hannover. Niedersachsens Agrarminister Gert Lindemann kündigt verbindliche Regelungen über Aufzeichnungs- und Meldepflichten für die Aufnahme, den Transport und die Abgabe von Wirtschaftsdüngern und Gärresten in diesem Jahr an.

Hierzu soll die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Düngebehörde ermächtigt werden, alle zur Kontrolle einer nachhaltigen Nährstoffkreislaufwirtschaft benötigten Daten zentral zu sammeln und zu verarbeiten.

Dazu gehört auch die exakte Erfassung der Nährstoffströme von Importen insbesondere aus den Niederlanden, aber auch inländischer Transporte bis zur Aufnahme durch den Empfänger und die Verbringung als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen.

Zurzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen für landeseigene Regelungen geschaffen. „Niedersachsen als eines der Bundesländer mit einer hohen Viehdichte und einer großen Anzahl von Biogasanlagen in einigen Regionen hat eine besondere Verantwortung. Wir wollen deshalb hier beispielhaft vorangehen,“ so Lindemann. „Generell sind diese Reststoffe guter und nachhaltiger Wirtschaftsdünger, aber zuviel davon kann auch schädlich sein. Hier möchte ich Transparenz schaffen“. Dazu gehört auch die Überprüfung und Überwachung des Nährstoffverwertungsmöglichkeiten in den Betrieben in Zusammenhang mit Baugenehmigungen von Ställen und Biogasanlagen.

Dabei spielt auch die Reinerhaltung der Gewässer eine besondere Rolle. Dies ist u. a. wichtig, um die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2011

Ansprechpartner/in:
Dr. Gert Hahne

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: (0511)120-2138
Fax: (0511)120-2382

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