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„EU-Reformvorschläge für die gemeinsame Agrarpolitik praxisgerecht gestalten“

Landwirtschaftsminister Lindemann wirbt im Bundesrat für einheitliche Position der Länder


Berlin/Hannover. Für eine starke und einheitliche Position der Länder zu den EU-Reformvorschlägen für eine Gemeinsame Agrarpolitik ab 2014 warb Gert Lindemann heute vor dem Bundesrat in Berlin. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister machte deutlich, dass für die Länder viel auf dem Spiel stehe – sowohl in inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht: „Die Bundesländer müssen politisch zusammen stehen“, so der Minister in seiner Rede. Fundamentale Positionen Deutschlands drohten ansonsten im europäischen Konzert der Meinungen unter zu gehen. Vor diesem Hintergrund sei es ein wichtiger Schritt, dass heute ein ebenso weitreichender wie einhelliger Bundesratsbeschluss zur Zukunft der GAP gefasst wurde.

Für Minister Lindemann stehen dabei folgende Positionen im Vordergrund:

  • Die Notwendigkeit eines starken EU-Agrarhaushaltes,
  • das Fortschreiben der grundsätzlichen Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik mit zwei Säulen,
  • die Forderung nach substanziellen Vereinfachungen sowohl für die Landwirte als auch für die Länderverwaltungen
  • die Weiterentwicklung des wichtigen Systems der Direktzahlungen für die Landwirtschaft.

Minister Lindemann unterstützt auch das so genannte Greening der Direktzahlungen. „Die Legislativvorschläge müssen allerdings in wichtigen Punkten noch angepasst und vor allem praxisgerecht ausgestaltet werden“, so der Minister. Dies sei eine wichtige Botschaft des Beschlusses in Richtung Brüssel. Eine grundsätzliche Stilllegung von fruchtbaren Ackerflächen passe nicht in die Zeit, hier fordern die Länder konkrete Ausnahmen:

  • So sollen z.B. Betriebe mit überwiegend Dauergrünland oder weniger als 15 ha Ackerfläche von der verpflichtenden Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen ausgenommen werden.

Außerdem soll der Umfang der auf die Vorrangflächen anrechenbaren Nutzungsformen sinnvoll erweitert werden. Deshalb fordern die Länder:

  • Flächen mit Agrarumweltmaßnahmen, einschließlich Vertragsnaturschutz- und ökologisch bewirtschaftete Flächen sowie Landschaftselemente als ökologische Vorrangflächen anzuerkennen.
  • Ebenso sollen Betriebe die Anforderung erfüllen können, indem sie Eiweißpflanzen oder ökologisch vorteilhafte nachwachsende Rohstoffe (ausgeschlossen Mais) anbauen.

„Ziel ist eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion, die nicht durch bürokratische Vorgaben EU-einheitlich eingeschränkt werden darf“, so Lindemann. Er forderte Brüssel auf, die konkreten Vorschläge des Bundesrates bei der Weiterentwicklung der Reform maßgeblich zu berücksichtigen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2011

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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