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Agrarminister Meyer: Trächtige Tiere ausnahmslos vor grausamer Schlachtung schützen

Bundesrat votiert für Niedersachsens Antrag auf Verbot der Pelztierproduktion


HANNOVER. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat sich heute (Freitag) im Bundesrat erfolgreich für den Schutz aller trächtigen Tiere vor einer Schlachtung eingesetzt. Ein Antrag Niedersachsens mit der Forderung an den Bund, nicht nur für trächtige Kühe, sondern auch für hochträchtige Schafe und Ziegen ein Schlachtverbot ohne Ausnahmen durchzusetzen, wurde vom Bundesrat mehrheitlich beschlossen.

Niedersachsen hat bereits vor über zwei Jahren eine bundesweit vorbildliche verbindliche Vereinbarung mit Bauernverband und Schlachtunternehmen unterzeichnet, nach der auf das Schlachten hochträchtiger Tiere verzichtet wird. Bei der Schlachtung von Tieren mit hochentwickeltem Kalb im Mutterleib kommt es zu einem grausamen Todeskampf, da das Kalb erstickt, während das Rind in den Schlachtprozess kommt. Minister Meyer: „Es ist überfällig, dass der Bund hier endlich handelt. Aus tierschutzrechtlicher und ethischer Sicht ist es vollkommen inakzeptabel, dass beim Töten trächtiger Tiere die ungeborenen Kälber qualvoll im Mutterleib ersticken. Bedauerlich ist, dass das jetzt beschlossene Schlachtverbot hochträchtiger Tiere nicht auch auf andere Tierarten wie Schafe und Ziegen ausgeweitet wird und dass es zahllose Schlupflöcher und Ausnahmen gibt.“

Niedersachsen hatte die Bundesregierung aufgefordert, hier nachzusteuern und den Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass sich der Schutz vor einer Schlachtung nicht wie bislang vorgesehen allein auf trächtige Rinder, sondern auf alle trächtigen Tiere bezieht. „Auch trächtige Schafe und Ziegen müssen vor einem solchen Tierleid bewahrt werden“, so Meyer.

Der Bundesrat stimmte nunmehr einem entsprechenden Entschließungsantrag Niedersachsens zu und unterstützte damit die Einschätzung des niedersächsischen Landwirtschaftsministers, der 2017 auch den Vorsitz der Agrarministerkonferenz (AMK) innehat. Auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete Niedersachsen, da eine Einigung bis zum Ende der Legislaturperiode unwahrscheinlich erscheint. Meyer: „Aber der vom Bundesrat beschlossene Entschließungsantrag Niedersachsens ist ein deutlicher Fingerzeig, wo die Bundesregierung aus Tierschutzsicht unverzüglich nachbessern muss.“

Der AMK-Vorsitzende begrüßte außerdem, dass auch Niedersachsens Entschließungsantrag auf ein Komplett-Verbot der Pelztierproduktion die Zustimmung des Bundesrates erhielt. „Für die Haltung von Tieren zur Pelzproduktion gibt es ethisch keinen Grund und sie wird gesellschaftlich abgelehnt“, so Minister Meyer. „Die Bundesregierung muss daher die Pelztierproduktion verbieten und endlich eine verpflichtende Kennzeichnung von Pelzprodukten einführen. Die Weigerung von Bundesminister Schmidt, dieser Forderung der Länder nachzukommen, hat gezeigt, dass mit dieser Bundesregierung mehr Tierschutz und weniger Tierleid nicht möglich ist.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2017

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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