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Agrarminister Meyer: Modernes Grundstücksverkehrsrecht stärkt die bäuerlichen Familienbetriebe

„Wir wollen keine Investoren-Landwirtschaft“ – Anstieg von Pacht und Bodenpreisen soll gedämpft werden


HANNOVER. Niedersachsen ist auf dem Weg zu einem modernen und praxistauglichen Grundstücksver­kehrsrecht: Die Landesregierung hat beschlossen, das reformierte Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG) nach umfangreicher Verbändeanhörung zur weiteren Beratung in den Landtag einzubringen. „Die Modernisierung des Grund­stücks- und Pachtver­kehrsrechts soll bäuerliche Familienbetriebe stärken und den Anstieg von Pacht und Boden­preisen dämpfen“, sagte der zuständige Agrarminister Christian Meyer. „Denn wir wollen keine Investoren-Landwirtschaft.“

Es gehe darum, die bäuerliche Agrarstruktur in Niedersachsen aktiv zu schützen und den Bäuerinnen und Bauern gegenüber Großinvestoren eine privilegiertere Position zu verschaf­fen. Bauernland müsse in Bauernhand blei­ben. Möglich wird dies, da im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskom­petenz für die Regelung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes auf die Länder übertragen worden ist. Bislang hatte nur Baden-Württemberg davon Gebrauch gemacht, jedoch lediglich in Ansätzen. In den an­deren Län­dern gelten weiterhin das Landpachtverkehrsgesetz, das Reichssiedlungsgesetz und das Grundstücksverkehrsge­setz.

Mit dem geplanten niedersächsischen Gesetz werden die drei bestehenden Gesetze bauern- und bürgerfreundlich verschlankt und Geset­zeslücken ge­schlossen. Meyer: „Niedersachsen ist somit bundesweit das erste Land, das eine solch umfassende Novelle des Grundstücksverkehrsrechts im Sinne bäuerlicher Familienbetriebe und zum Schutz der für Niedersachsen prägenden Agrarstruktur auf den Weg bringt.“ Die vom Bund und anderen Ländern signalisierte Unterstützung stimme ihn „äußerst zuversichtlich“. Der Minister erinnerte an den Beschluss der Amtschefkonferenz vom Januar dieses Jahres in Berlin zum Bodenmarkt. „Wie der Bund haben auch die Länder Sorge vor agrarstrukturellen Irrwegen, die oft in dramatischen Entwicklungen auf dem Bodenmarkt begründet sind“, so Niedersachsens Landwirtschaftsminister. Er setze daher große Hoffnung in die Arbeit der länderoffenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenrecht. „Bei bundesweiten Fragestellungen müssen für ganz Deutschland geltende Regelungen das Ziel sein“, so Meyer.

Wegen starker regionaler Unterschiede komme man aber nicht umhin, länderspezifische Vorgaben zu schaffen. Genau diesen Weg beschreite nun Niedersachsen, das als Agrarland Nummer eins in Deutschland in einer besonderen Verantwortung stehe. Wie groß der Handlungsbedarf ist, belegt der in dieser Woche vorgelegte aktuelle Landesgrundstücksmarktbericht: Die Landpreise steigen weiter kontinuierlich an, seit 2010 ist zum Beispiel Ackerland jedes Jahr um etwa 13 Prozent teurer geworden, bei Grünland sind es neun Prozent. Die Preisspanne für verkaufte Ackerflächen in Niedersachsen reicht nach derzeitigem Stand von 1,13 Euro bis 8,10 Euro pro Quadratmeter. Betroffen sind insbesondere die viehintensiven Regionen wie die Landkreise Cloppenburg, Vechta und Emsland. Den höchsten Wert meldet der Landkreis Cloppenburg mit elf Euro pro Quadratmeter. Und: Während der Anteil der Landwirte, die Ackerböden verkauften, von 37 Prozent im Jahr 2013 auf nunmehr 47 Prozent 2016 gestiegen ist, geht unter den Landwirten die Zahl der Erwerber von Ackerflächen von 70 auf 61 Prozent zurück. „Die Schere klafft auseinander, das bereitet mir Sorgen“, sagte Meyer. „Diesen Flächendruck müssen wir stoppen. Deshalb ist die von der rot-grünen Landesregierung anvisierte Kaufpreis- und Pachtbremse so wichtig.“

Durch den enormen Preisanstieg beim Kauf und bei der Pacht landwirtschaftlicher Flächen sei der Bodenmarkt zunehmend in eine Schieflage geraten. „Vor al­lem bäuerlich wirtschaftende Familienbetriebe stehen damit bei einer ökonomisch ohnehin schon angespannten Lage finanziell noch mehr unter Druck“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister. Beim Flächenerwerb sollen deshalb künftig ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte wirk­sam privilegiert werden. So haben sie beispielsweise die Möglichkeit, vor etwaigen Veräuße­rungen ihr Interesse an ortsnahen Flächen zur Bewirtschaftung zu bekunden und erhalten dann unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht. Bestehen bleibt das Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Es tritt nachrangig ein, wenn es keine oder mehrere Kaufinteressenten gibt, und es soll bisheri­gen Pächtern, aber auch Junglandwirten und Neueinsteigern einen Flächenerwerb erleich­tern. Darüber hinaus ist Ziel des Gesetzes, eine Lücke in der bestehenden Rechtslage zu schließen und die Kapitalanlage in landwirtschaftliche Flächen durch Anteilskäufe (sogenannte „share-deals") unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig zu machen.

„Die Landesregierung will mit der NASG-Reform ein Ausufern von Pacht und Bodenpreisen verhindern“, sagte Meyer. „Bauern sollen sich die Pacht oder den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen leisten können, der Bodenmarkt soll insgesamt transparenter werden“, so der Minister. Wucherpreise dürften nicht die durch Familienbetriebe geprägte Landwirtschaft zerrütten. Großinvestoren, die mit Landwirtschaft nichts oder kaum etwas zu tun hätten, „muss ein Riegel vorgeschoben werden“, sagte der Landwirtschaftsminister.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2017

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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