Artikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2010
Ansprechpartner/in:
Dr. Gert Hahne
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: (0511)120-2138
Fax: (0511)120-2382
HANNOVER. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen hat die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens über ein Schreiben des Staatssekretärs Gatzer vom Bundesfinanzministerium informiert. Er hatte die verbesserten Rahmenbedingungen mitgeteilt, nach denen eine Förderung des ländlichen Wegebaus aus Mitteln des Konjunkturprogramms II möglich ist.
Erfreut betonte Minister Ehlen: "Damit wird Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen. Die Kommunen können ihre Wegebauvorhaben kurzfristig umsetzen. Das stärkt den ländlichen Raum und die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Landwirtschaft."
Niedersachsen hat den Kommunen aus den Mitteln des Konjunkturprogramms II 450 Millionen Euro pauschal zugewiesen. Unsicherheit bestand zwischen den Ländern und dem Bund, ob der ländliche Wegebau aus diesen Mitteln finanziert werden darf. Durch die Neuregelung des Artikel 104 b Grundgesetz werden die Möglichkeiten der förderfähigen Investitionsvorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz deutlich erweitert.
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erstellt am:
26.02.2010
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Dr. Gert Hahne
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
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