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Verlängerung der Geltungsdauer der Landesplanerischen Feststellung für die Y-Trasse

HANNOVER. Das Raumordnungsministerium in Hannover hat jetzt die Geltungsdauer der Landesplanerischen Feststellung für die Y-Trasse verlängert. Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die neue Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Hamburg/Bremen und Hannover am 23.03.2001 war die Geltungsdauer auf 8 Jahre befristet worden. Nachdem sich die weitere Planung bei der DB Netz AG verzögerte, wurde im Sommer 2008 ein Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer gestellt.

Auf Nachfrage der obersten Landesplanungsbehörde hat die DB Netz AG bestätigt, dass eine grundsätzliche Änderung des seinerzeit dem Raumordnungsverfahren zu Grunde gelegten Vorhabens nicht beabsichtigt ist und sich die betriebliche Belastung in der Größenordnung der damals prognostizierten Gesamtzugzahl bewegen wird.

Daraus folgt, dass keine erheblich geänderte Streckencharakteristik oder gänzlich andere Lärmwirkungen zu erwarten sind, die einen anderen Trassenverlauf notwendig machen würden. Es gab keine Gründe, die beantragte Verlängerung der Geltungsdauer zu versagen.

Sollten sich kleinräumige Änderungen ergeben, können diese in nachfolgenden Verfahren berücksichtigt werden. Die Maßgaben der Landesplanerischen Feststellung, z.B. zum Lärmschutz, behalten ihre Gültigkeit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2010

Ansprechpartner/in:
Dr. Gert Hahne

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: (0511)120-2138
Fax: (0511)120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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