Artikel-Informationen
erstellt am:
23.11.2016
Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82
HANNOVER. Erstmals gibt es in Niedersachsen in einem Betrieb mit Nutzgeflügel den Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Betroffen ist ein Mastputenbestand mit rund 16.000 Tieren im Landkreis Cloppenburg. Ausgelöst wird die Erkrankung durch aviäre Influenzaviren (AIV), unter anderem des Subtyps H5.
In der Nacht zu heute (Mittwoch) hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) den Verdacht auf AIV-H5 bestätigt. Ebenfalls positiv auf Influenza-A H5 wurden Proben von einem im Landkreis Peine tot aufgefundenen Höckerschwan getestet. In beiden Fällen wurden die Proben zur Bestätigung und weiteren Differenzierung an das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems geschickt. Dort wird untersucht, um welchen Subtyp es geht und ob es sich um die niedrig- oder hochpathogene Variante der Vogelgrippe handelt. Der Landkreis Cloppenburg hat auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung die Tötung der Tiere angeordnet.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat heute während der laufenden Landtagssitzung die Abgeordneten über die Entwicklung unterrichtet. Meyer erneuert im Übrigen seinen Appell an die Geflügelhalter, „strikt die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“. Das gelte vor allem mit Blick auf Hygienevorkehrungen durch Schleusen, Desinfektionsmatten, Schutzkleidung und Handwaschbecken. Meyer: „Zutritt zu den Beständen sollten zudem allein die Tierhalter haben.“ Ebenso wichtig sei ein Schutz vor Schadnagern wie Ratten und Mäuse, damit diese nicht in Ställe gelangten und das Virus so übertragen werden könne.
Der Agrarminister wies überdies auf das im LAVES eingerichtete Bürgertelefon hin: Unter der Telefonnummer 0441/57026-444 ist insbesondere für Geflügelhalter eine Info-Hotline freigeschaltet, um sie bei der Umsetzung der geltenden Vorschriften zu unterstützen. Die Experten der LAVES-Task Force Veterinärwesen sind von montags bis freitags unter dieser Telefonnummer zu erreichen. Außerdem hat das Agrarministerium Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und Geflügelhobbyhaltungen zusammengestellt. Dieser Kriterienkatalog ist einzusehen unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Mit Verweis auf die Risikoeinschätzung des FLI wies Agrarminister Christian Meyer die Forderung der Opposition nach einer landesweiten Aufstallung zurück. Meyer: „Auch das nationale Referenzlabor empfiehlt eine risikobasierte Aufstallung, also zum Beispiel bei hoher Geflügeldichte und in avifaunistisch bedeutsamen Gebieten. Genau das haben wir in Niedersachsen gemacht, genau nach dem Prinzip haben die Landkreise sehr verantwortlich gehandelt.“ Das gelte auch für den Landkreis Cloppenburg, der längst eine kreisweite Aufstallung angeordnet habe. Meyer: „Hinzu kommt, dass es sich hier um einen Betrieb handelt, dessen Tiere im Stall und also gar nicht im Freiland gehalten worden sind.“ Meyer dankte angesichts der aktuellen Entwicklung ganz besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landkreisen und im LAVES. „Sie leisten hochprofessionelle Arbeit. Ihr Einsatz kann gar nicht hoch genug bewertet werden“, so der Minister.
Bei Geflügelpest unterscheidet man zwischen einer niedrig- und einer hochpathogenen Form. Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Diese verfügen über zwei Oberflächenproteine – das Hämagglutinin (H) und die Neuraminidase (N). Diese Stoffe können in unterschiedlicher Form kombiniert und ansteckend sein, so entstehen Namen wie H5N8. Die aggressive Vogelgrippe ist nach aktuellem Stand in mehreren europäischen Ländern aufgetaucht, in Niedersachsen besteht jetzt erstmals der Verdacht auf einen solchen Fund in einem Mastputenbestand. Eine Gefahr für den Menschen besteht nach bisheriger Kenntnis nicht. Gleichwohl sollte ein Hautkontakt mit toten Wildvögeln vermieden werden; wer tote Wildvögel am Wegesrand, an Gewässern oder anderswo entdeckt, sollte dies umgehend bei den zuständigen Veterinärbehörden melden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.11.2016
Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82