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Beschluss der Agrarministerkonferenz zu Gülle in Biogas

AMK wünscht praxisgerechte Vollzugshinweise für den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen


Konstanz/Hannover. Die Agrarministerkonferenz (AMK) sieht Handlungsbedarf, damit der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen bundesweit möglichst einheitlich und zugleich praxisgerecht gewährleistet werden kann. Die AMK bittet deshalb die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern die Erstellung von Muster-Vollzugshinweisen in Angriff zu nehmen. Diese Vollzugshinweise sollten nach Vorstellung der Agrarminister und –senatoren bereits zum 1. Juli – damit einen Monat nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – vorliegen.

Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist Gülle, die in Biogasanlagen fermentiert wird, rechtlich als Abfall einzustufen – im Unterschied zu Gülle, die direkt als Wirtschaftsdünger ausgebracht wird. Die landwirtschaftliche Praxis wird durch die hieraus resultierende Anwendung verschiedene Rechtssysteme erschwert. Ziel der Agrarminister ist es, mit den nun angestrebten Vollzugsbestimmungen den administrativen Aufwand für die Betriebe möglichst gering zu halten. Dazu Landwirtschaftsminister Lindemann: „Dass für die Gülleverwendung unterschiedliche rechtliche Regelungen anzuwenden sind, ist aus Sicht der landwirtschaftlichen Praxis kaum zu verstehen. Ich hätte mir gewünscht, dass man die Gülle aus den abfallrechtlichen Regelungen ausklammert. Dies lässt das EU-Recht aber nicht zu – umso wichtiger ist es jetzt, dass wir einen praxisgerechten Weg aufzeigen, mit dem die Betriebe die rechtliche Anforderungen gut umsetzen können.“

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.04.2012

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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