Landwirtschaftsminister Lindemann kündigt neues Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen an
Landwirte können Anträge vom 15. März bis 16. Mai bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen
HANNOVER. Frühzeitig und deutlich vor Vegetationsbeginn kündigt Herr Minister Gert Lindemann die Antragstellung für das Niedersächsische und Bremer Agrar- Umweltprogramm 2011 (NAU/BAU-2011) an. „Diese Agrarumweltmaßnahmen sind ein wichtiger Baustein unserer Agrarpolitik“ erklärte der Landwirtschaftsminister. Bis zum 16. Mai 2011 haben alle Landwirte die Möglichkeit, sich für folgende Agrarumweltmaßnahmen aus seinem Ministerium zu entscheiden:
- A5 Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen
- A6 Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen
- A7 Förderung der Zwischenfrucht und Untersaat auf Ackerflächen
- B0 Klimaschonende Grünlandbewirtschaftung aller Dauergrünlandflächen eines Betriebes mit Milcherzeugung
- B1 extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung
- B2 extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung
- B3 Wiesenvogelschutz auf Grünland
- C Förderung ökologischer Anbauverfahren sowohl für die Beibehaltung als auch für die Umstellung.
Wie in den Vorjahren läuft die Förderung für alle Maßnahmen über fünf Jahre. Außerdem besteht die Möglichkeit, bestehende Verpflichtungen zu erhöhen. Auf folgenden Änderungen in diesem Jahr sei besonders hingewiesen:
Der Förderbetrag der Maßnahme B2 (extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung) wird auf 150 EURO/ha angehoben.
Die Maßnahme B3 (Förderung des Wiesenvogelschutzes auf Grünland) richtet sich in diesem Jahr an alle Bewirtschafter von Grünland.
Für die Maßnahmen A2 (Anwendung von Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau) und A3 (Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren) können nur noch auslaufende Verpflichtungen verlängert werden. Eine Neuantragstellung ist nicht mehr möglich.
Im selben Antragsverfahren werden auch die Maßnahmen des Umweltministeriums zur Grundwasserschonenden Bewirtschaftung angeboten (W2-W5). Eine Förderung dieser Maßnahmen ist nur für Betriebe möglich, deren Ackerfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung zu mindestens 25 % in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt.Daneben besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich weitere Verpflichtungen im Kooperationsprogramm Naturschutz einzugehen. Insbesondere bei den Grünlandmaßnahmen wird auf das erfolgreiche Baukastensystem aus Landwirtschaft und Naturschutz verwiesen. Das Angebot der verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen aus Landwirtschaft, Wasser- und Naturschutz könne jetzt jeder Landwirt in Ruhe vergleichen und aufeinander abstimmen.
Um das Antragsverfahren möglichst übersichtlich zu gestalten, gibt es für alle Maßnahmen einen gemeinsamen Antrag. Dieser Antrag ist vom 15. März an bis zum 16. Mai bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer einzureichen. Die Bewilligungsstellen können genaue Auskünfte z.B. über Prämienhöhen, Bewirtschaftungsauflagen oder Gebietskulissen geben. Rechtzeitig liegen dort auch die notwendigen Antragsunterlagen bereit. Antragsformulare und weitere Informationen sind auch im Internet unter www.ml.niedersachsen.de abrufbar.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.02.2011
Ansprechpartner/in:
Dr. Gert Hahne
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: (0511)120-2138
Fax: (0511)120-2382