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Stärkung des Verbraucherschutzes durch Bündelung im ML und bessere Förderung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Christian Meyer: Gestärkter Verbraucherschutz in
Niedersachsen jetzt unter einem Dach

Verbraucherzentrale bekommt 50 % mehr Zuschuss für ihre Arbeit – Land koordiniert Bundesratsinitiative zur Begrenzung von zu hohen Dispozinsen.

HANNOVER.Die Niedersächsische Landesregierung hat ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: Auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses ist der wirtschaftliche Verbraucherschutz vom Wirtschaftsministerium in das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verlagert worden. Damit einher geht auch die Verlagerung der Zuständigkeit für die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN).

Dazu sagt Verbraucherschutzminister Christian Meyer: „Die Landesregierung möchte den Schutz der Verbraucher verbessern und die Rolle der Verbraucherzentrale als unabhängigen Marktwächter stärken. Mit dem neuen Ressortzuschnitt bündeln wir die Zuständigkeiten unter einem Dach und stärken den Verbraucherschutz gleichzeitig erheblich.“

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, bekommt die Verbraucherzentrale dauerhaft mehr Geld. Statt eine Million Euro unter Schwarz-Gelb, bekommt die VZN jetzt verlässlich mindestens 1,5 Millionen Euro für ihre Arbeit als Beratungsinstitution und Lobby der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mit dem jetzt mit der Verbraucherzentrale abgeschlossenen Vertrag wird die Finanzierung der VZN durch Einnahmen aus dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz dauerhaft gesichert. Für die verbraucherbezogene Ernährungsberatung gibt das ML zusätzlich 328.000 Euro als Projektförderung aus. Minister Meyer: „Wir hätten uns natürlich noch eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung vorstellen können. Es ist aber wichtig, dass die VZN Planungssicherheit hat und ihr Beratungsangebot fit für die Zukunft machen kann. Auf der Grundlage der erst kürzlich geschlossenen Vereinbarung wollen wir im Dialog gemeinsam die verbraucherpolitischen Akzente in Niedersachsen neu setzen.“ So werden Vertreter des ML und der VZN in einem engen Dialog die künftigen Schwerpunkte besprechen, um die Beratungen so gut wie möglich auf die Bedürfnisse der Verbraucher abstimmen zu können.

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird das ML auch noch vor der Sommerpause eine neue Verbraucherkommission einsetzen, in der Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften, Verbraucherschutzverbänden, Umweltorganisationen, Kommunen und Handel die Regierung in allen Fragen des Verbraucherschutzes aktiv beraten sollen.

Olaf Weinel, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Niedersachsen, begrüßte die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz in einem Ressort: „Diese Entscheidung zeigt, dass die neue Landesregierung dem Verbraucherschutz mehr Gewicht geben wird. Die Verbraucherzentrale kann wichtige Themenschwerpunkte der Verbraucherberatung stärker in die landespolitische Diskussion bringen.“

Er machte jedoch auch deutlich, dass das Jahr 2013 im Zeichen der Konsolidierung stehen wird, um die Qualität der Beratung endlich weiterentwickeln zu können und die Sensorfunktion zu erweitern. Als positives Signal wertete er die Absicht der Landesregierung, die VZN als „Marktwächter“ auszubauen. So soll sie künftig nicht nur beratend tätig sein, sondern auch Fehlentwicklungen im Wirtschaftsleben aufzeigen und die Arbeit der Landesregierung im Interesse der Verbraucher kritisch begleiten. Als besondere Herausforderung für die künftige Arbeit bezeichnet Weinel, das Leitbild des informierten Verbrauchers zu verwirklichen, um den Anbietern auf Augenhöhe begegnen zu können. Dazu bedarf es der unabhängigen Beratung und noch mehr Verbraucherbildung.

Verbraucherschutzminister Christian Meyer hob hervor, dass Niedersachsen sich auch auf Bundesebene stärker für die Verbraucher einsetzen wird. So ist eine Bundesratsinitiative zum finanzpolitischen Verbraucherschutz geplant, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, den Zinssatz von Dispozinsen für vereinbarte Kontoüberziehungen auf maximal 8 Prozent über dem Basiszinssatz zu begrenzen und das Recht auf ein kostenloses Girokonto zu ermöglichen. Außerdem unterstützt Niedersachsen Forderungen nach Bekämpfung der sogenannten Obsoleszenz, also die Konstruktion technischer Geräte mit der Zielsetzung, dass diese oft kurz nach Ablauf ihrer Gewährleistungsfrist kaputt gehen.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2013

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

www.ml.niedersachsen.de

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