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Pauschale Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung ist nicht der richtige Weg

Nordrhein-Westfalen verhindert Ministerbeschluss

Pauschale Antibiotikareduktion ist fachlich nicht vertretbar

Hannover/Schöntal. Die Agrarminister waren sich wie die Verbraucherschutzminister einig, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduziert werden muss.

„Eine pauschale 50%ige Reduktion, wie von Nordrhein-Westfalen nach wie vor gefordert, ist reiner Populismus und bringt uns in der Sache nicht weiter. Im Gegenteil: Einfache Mengenreduktionen ohne Berücksichtigung der Tiergesundheit und der Therapiehäufigkeit verstoßen gegen die Vorgaben des Tierschutzes. So etwas ist mit mir nicht zu machen“, unterstreicht Minister Gert Lindemann.

Erst auf der Verbraucherschutzministerkonferenz Mitte September hatten sich die Länder auf Initiative Niedersachsens auf einen gemeinsamen Weg verständigt. Als Kernelement wurde eine zentrale bundeseinheitliche amtliche Datenbank mit automatisierten Melde-, Berechungs- und Informationsprozessen beschlossen, die auf Betriebs-, Landes- und Bundesebene zeitnahe Auswertungen des Antibiotikaeinsatzes ermöglicht. Gleichzeitig wurden zwei bundeseinheitliche Schwellenwerte auf Basis der Therapiehäufigkeit vereinbart. Beim Überschreiten des ersten Schwellenwertes wird der Tierhalter im Rahmen der Eigenkontrolle aufgefordert, den Antibiotikaeinsatz im Betrieb mit Unterstützung seines Tierarztes zu reduzieren; beim Überschreiten des zweiten Schwellenwertes erfolgt eine Überprüfung durch die Veterinärbehörden.

„Warum Nordrhein-Westfalen innerhalb von zwei Wochen seine eigenen Beschlüsse in Frage stellt, bleibt mir ein Rätsel. Wir haben keine Zeit mehr, lange über den Weg zu streiten, wir müssen handeln“, so Lindemann. Den vom Bund vorgelegten Entwurf der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes wird Niedersachsen im laufenden Bundesratsverfahren konstruktiv und mit Blick auf eine praxisgerechte und schnelle Umsetzung begleiten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2012

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