Artikel-Informationen
erstellt am:
02.07.2020
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Niedersachsen unterstützt bei der nächsten Bundesratssitzung am Freitag (3. Juli) eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der Plenarantrag wird gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Tagesordnungspunkt 76 eingebracht.
Die Haltung von Sauen wird damit neu geregelt. Das bedeutet den Einstieg in die Gruppenhaltung und den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung. Die Entscheidung für den Antrag kommentiert Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast:
„Ich bin erleichtert, dass wir nach monatelangem Ringen mit diesem Antrag endlich einen Kompromiss gefunden haben. Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz, die Haltungsbedingungen für die Sauen tiergerecht anzupassen. Dieses Ziel wurde bereits von meinem Vorgänger Gert Lindemann im Tierschutzplan festgelegt. Jetzt bekommen die Sauenhalter endlich Rechts- und Planungssicherheit. Die Neuregelungen sind allerdings vor allem für die bestehenden Betriebe mit großen Herausforderungen verbunden. Dessen bin ich mir bewusst. Wir halten es daher für äußerst dringlich, für An- und Umbauten, die mehr Tierwohl für die Tiere bedeuten, schnell finanzielle Umsetzungshilfen zu schaffen. Dazu gehören auch geeignete Fördermöglichkeiten, um die Landwirte dabei zu unterstützen.“
Hintergrund:
In Niedersachsen gibt es derzeit ca. 1.700 Betriebe, die Zuchttiere halten.
Die Länder haben sich während des zurückliegenden Abstimmungsprozesses darauf verständigt, dass nur die Gruppenhaltung von Sauen eine Perspektive für die Zukunft bietet. Mit der neuen Verordnung dürfen Sauen zum Schutz der neugeborenen Ferkel vor dem Tod durch Erdrücken künftig nur noch höchstens fünf Tage zum Zeitpunkt der Geburt in einem Kastenstand mit sog. Ferkelschutzkorb gehalten werden. Derzeit gibt es noch keinen für alle Betriebe gangbaren Weg, der einen vollständigen Verzicht auf den Kastenstand erlauben würde, ohne dass die Ferkelverluste deutlich ansteigen. Ansonsten dürfen Sauen - abgesehen während der Bedeckung - nur noch in Gruppen gehalten werden.
Für das Deckzentrum gilt eine achtjährige Übergangsfrist unter der Voraussetzung, dass die Sau beim Ausstrecken im Kastenstand mit ihren Gliedmaßen nicht mehr an bauliche Hindernisse anstoßen. Wesentliches Hindernis für die Landwirte, die Anpassungen zeitnah vorzunehmen, werden die bau- und immissionsschutzrechtlichen Hindernisse sein, da die zusätzlichen Platzanforderungen sich nur in den wenigsten Fällen ohne Änderungen der Bauhülle realisieren lassen und damit Baugenehmigungen unerlässlich sind.
Für den Umbau des Abferkelbereichs besteht eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Hier sind erhebliche Investitionen von den Landwirten zu tätigen, die in der Regel negative Auswirkungen auf die Einkommen der Betriebe haben werden und die ebenfalls bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erfordern. Nach Ablauf der Frist eintretende Strukturbrüche sind unvermeidlich und werden insbesondere die Sauenhaltung in kleinen und mittelgroßen Betrieben treffen. Eine kürzere Übergangsfrist käme in vielen Fällen einer Enteignung gleich. Niedersachsen hat sich deshalb dafür eingesetzt, den Landwirten das Recht zuzugestehen, ihre bereits getätigten Investitionen auch abzuschreiben. Anders bei Deckzentren: Bereits im Januar dieses Jahres wurde von Niedersachen ein Bundesratsantrag eingebracht, der die Übergangszeit für das Deckzentrum von ursprünglich geplanten 15 Jahren auf acht Jahre zu reduzieren. Für Neubauten gelten die Neuregelungen ab sofort.
Fazit von Ministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltung wird das Tierschutzniveau in der Schweinehaltung erheblich erhöht. Dem Verbraucher sollte bewusst sein, dass die Erfüllung von gesellschaftlichen Erwartungen für mehr Tierwohl auch Geld kostet. Das vom Bund angekündigte Investitionsförderungsprogramm über 300 Millionen Euro für Stallumbauten kann nur ein Baustein sein. Es muss eine flankierende Unterstützung geleistet werden, wenn wir einen weiteren Ferkeltourismus aus dem Ausland vermeiden und die Sauenhaltung im Land behalten wollen.“
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02.07.2020
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