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Gülleverbringung wird in Niedersachsen besser überwacht

Agrarminister Meyer: Wir müssen wissen, wer wieviel Gülle weitergibt, was drin ist und wo sie landet – Neue Verbringungsverordnung


HANNOVER. Die enormen Nährstoffüberschüsse in Niedersachsen führen insbesondere in den Gebieten der industriellen Massentierhaltung zu großflächiger Überdüngung, Nitratbelastungen des Grundwassers und erheblichen Einträgen in Oberflächengewässer. Ein Großteil der Nährstoffe wird in Form von Gülle und Hühnertrockenkot an andere Betriebe und in andere Regionen verbracht. Um die Nährstoffströme in Niedersachsen besser zu überwachen und nicht ordnungsgemäße Weitergaben aufzudecken, hat das Landeskabinett jetzt die entsprechende Verbringungsverordnung erweitert.

Für Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer muss dringend gehandelt werden. „Wir müssen wissen, wer wieviel Gülle weitergibt, was drin ist und wo sie landet“, so Meyer. Die Düngebehörde müsse die überbetriebliche Verbringung von Wirtschaftsdünger „möglichst lückenlos“ nachvollziehen können. Es sei wichtig, „dass der Transport von Gülle zeitnah gemeldet wird, um jeglichen Missbrauch aufzudecken und nicht ordnungsgemäße Verbringungen zu sanktionieren“. Das Land hatte bereits Anfang des Jahres seine Düngebehörde personell beachtlich verstärkt, um die Umwelt- und Nitratprobleme gemeinsam mit den Landwirten anzugehen. Meyer: „Wir machen unsere Hausaufgaben. Um unser Grundwasser zu schützen und den schwarzen Schafen bei der Düngung auf die Schliche zu kommen, wird 2017 die Zahl der düngerechtlichen Kontrollen verdoppelt.“

Laut aktuellem Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fallen landesweit aus der Viehhaltung und aus Biogasanlagen jährlich rund 320.000 Tonnen Stickstoff und etwa 165.000 Phosphat an. Einschließlich des zusätzlich verbrauchten Mineraldüngers ergaben sich dadurch Überschüsse von etwa 70.000 Tonnen Stickstoff und 30.000 Tonnen Phosphor, die über dem Pflanzenbedarf hinaus gedüngt werden. Die hohen Nährstoffüberschüsse führen zu erhöhten Nitratkonzentrationen im Grundwasser sowie zu hohen Nitrat- und Phosphorkonzentration im Oberflächengewässer. Dadurch werden die Qualitätsanforderungen der EU-Nitratrichtlinie sowie der Wasserrahmenrichtlinie insbesondere in den viehstarken Regionen meist verfehlt.

Neben dem abgebenden Betrieb ist künftig auch der Empfänger verpflichtet, den aufgenommenen Wirtschaftsdünger zu melden. „Das ist wichtig, um eine Lücke in der Überwachung zu schließen. Denn somit kann die ganze Verwertungskette inklusive des Transports wesentlich besser kontrolliert werden“, sagte der Minister. Außerdem werde mitgeteilt, „was in der Gülle drin ist“. Die abgebenden Betriebe müssen künftig angeben, welche Nährstoffmengen bezogen auf Stickstoff und Phosphor in Gülle, Gärresten und Trockenkot enthalten sind. „Das erleichtert den aufnehmenden Betrieben eine effektive pflanzengerechte Düngung und die jetzt verpflichtende Ermittlung des Düngebedarfs“, sagte Meyer. „So klappt es auch mit der Einsparung von zugekauftem Mineraldünger. Wir kommen damit den Wünschen vieler aufnehmender Landwirte nach. Denn sie müssen wissen, was im Wirtschaftsdünger an Nährstoffen für die Pflanzen drin ist, um effizient zu düngen.“ Insgesamt könnten so Umweltbelastungen wirksam reduziert und Kosten im landwirtschaftlichen Betrieb gesenkt werden.

Hinzu kommt, dass die Meldung über die Verbringung künftig monatlich vorzunehmen ist, hier werden die Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht der Bundesmeldeverordnung angepasst, vereinheitlicht und somit der bürokratische Aufwand verringert. Agrarminister Meyer: „Nur die zeitnahe Erfassung der Nährstoffströme kann sicherstellen, dass Überschusssituationen schnell erkannt und Umweltschäden vermieden werden.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2017

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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