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IKZM in Niedersachsen

Mit dem Raumordnungskonzept für das Niedersächsische Küstenmeer (ROKK) ist 2005 ein erster Baustein einer niedersächsischen IKZM-Strategie entwickelt worden. Das Konzept nimmt erstmalig raumordnerisch die gesamte niedersächsische Küstenzone (Küstenlandkreise, 12sm Zone und Teile der Ausschließlichen Wirtschaftszone) mit ihren unterschiedlichen Nutzungsansprüchen sowie Schutzinteressen in den Blick und formuliert informelle Grundsätze und Ziele für die unterschiedlichen Nutzungsansprüche im Küstenraum.

Zur Implementierung von IKZM in Niedersachsen bilden das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG) in der Fassung vom 07.06.2007 (Nds. GVBl. S. 223) und das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachen (LROP) in der Fassung vom 08.05.2008 (Nds. GVBl. S. 26) mit den hier formulierten Grundsätzen und Zielen die Basis der niedersächsischen Initiative.

NROG, § 2 Satz 1, Grundsatz der Raumordnung Nr. 4:

Das Küstenmeer, die Inseln und der Küstenraum (Küstenzone) sollen durch ein integriertes Küstenzonenmanagement entwickelt werden, bei dem eine intensive Zusammenarbeit der Träger öffentlicher Belange, die Einbeziehung der Betroffenen und eine grenzüberschreitende integrierte Planung sowie die nachhaltige Entwicklung ökologischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Belange sichergestellt wird.

LROP, Kapitel 1.4:

In seinem Kapitel 1.4 "Integrierte Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres", legt das LROP folgende Grundsätze und Ziele eines IKZM fest, die bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Küstenzone zu berücksichtigen sind:

In der Küstenzone soll eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden.
In der Küstenzone soll eine thematisch wie geografisch umfassende Betrachtungsweise erfolgen und alle berührten Belange sollen integriert werden.
In die Planungs- und Entwicklungsprozesse sollen alle betroffenen Bereiche, Gruppen und Akteure sowie die maßgeblichen lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungsstellen einbezogen werden.
Planungen und Maßnahmen sollen reversibel und anpassungsfähig sein, um der Dynamik, der Veränderbarkeit und einem späteren Kenntniszuwachs Rechnung tragen zu können. Wirkungskontrollen sollen die Planungs- und Entscheidungsprozesse unterstützen.

In der niedersächsischen Küstenzone sind durch eine ganzheitliche abwägende räumliche Steuerung frühzeitig Nutzungskonflikte zu vermeiden und bestehende Nutzungskonflikte zu minimieren.

Innerhalb der Landesregierung ist das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz federführend für das integrierende, querschnittsorientierte Thema IKZM.

Es soll eine möglichst weitgehende Implementierung der IKZM-Grundsätze in bereits vorhandene formelle und informelle Planungs-, Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren erfolgen. Dabei ist es wichtig, die benachbarten Küstenländer in eine grenzüberschreitende Betrachtung einzubeziehen. Sowohl die "Cuxhavener Erklärung" aus 2001 als auch die "Gemeinsame Erklärung von Lübeck" 2007 waren bzw. sind Impulsgeber zur weiteren Optimierung des IKZM.

Kennzeichen der niedersächsischen IKZM Strategie ist weiterhin ein überfachlicher Ansatz, der von einer ausgewogenen Berücksichtigung aller in der Küstenzone maßgeblichen Belange ausgeht.

Die Einrichtung einer niedersächsischen IKZM-Informationsplattform ist Teil der Strategie und soll die Akteure im Küstenraum bei ihren Planungen unterstützen.

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