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Agrarminister Meyer: Wir sorgen für Fairness und Transparenz in der Bio-Legehennenhaltung

Niedersachsen stärkt Wettbewerbsgleichheit – Bereits zwei Millionen Bio-Legehennenplätze



HANNOVER. Mit zwei Erlassen sorgt Niedersachsen zusammen mit drei anderen Bundesländern für einen fairen Wettbewerb unter Landwirten mit einer Bio-Legehennenhaltung. Die für die Öko-Kontrollstellen und Öko-Legehennenhalter bestimmten Vorgaben sehen vor, dass ab April 2017 in Niedersachsen Bio-Küken und Bio-Junghennen von solchen Elterntieren abstammen müssen, die nach Ökolandbau-Vorgaben gehalten werden – also im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft mit mehr Platz im Stall, Grün-Auslauf und Ökofutter. „Wo Bio drauf steht, müssen auch Bio-Kriterien erfüllt sein. Das gehört zur Verbraucherehrlichkeit“, sagte Agrarminister Christian Meyer.

Niedersachsen ist dank der starken Verbrauchernachfrage mittlerweile zum Boomland der Bio-Legehennen geworden. Fast jedes zweite in Deutschland produzierte Bio-Ei kommt mittlerweile von hier. Die Zahl der Bio-Legehennenplätze stieg in Niedersachsen allein von 2014 bis 2015 noch einmal um 250.000 Tiere, also um rund 15 Prozent. Insgesamt hält erstmals mehr als die Hälfte der niedersächsischen Legehennenbetriebe die Hühner in Bio- oder Freilandhaltung. Seit Regierungsantritt von Rot-Grün stieg in Niedersachsen damit der Bestand an Öko-Legehennen von 1,45 auf mehr als zwei Millionen. Das ist ein Zuwachs um fast 40 Prozent. Dieses Jahr wurde der zweimillionste Bio-Legehennenplatz genehmigt.

Niedersachsen wird bei der neuen Bio-Regelung von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. „Wir stopfen ein Schlupfloch in der EU-Ökoverordnung und sorgen für mehr Bio, Fairness und Transparenz“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. Niedersachsen und die anderen drei Bundesländer schieben damit einer laut Meyer „unseligen Praxis“ einen Riegel vor, die derzeit zu ungleichen Wettbewerbsbedingungenmit anderen EU-Staaten führt: Unter Berufung auf eine Ausnahme-Klausel in der EU-Ökoverordnung stammen Küken und Junghennen bisher in der Regel von Elterntieren aus konventioneller Haltung ab, erhalten jedoch spätestens drei Tage nach der Geburt Ökofutter, so dass die Tiere anschließend als Bio-Küken gelten. Eine solche Ausnahme ist allerdings der EU zufolge nur gestattet, sofern nicht genügend Bio-Elterntiere zur Verfügung stehen.

„Diese Ausnahme ist leider zur Regel geworden, und es wurden vermehrt Küken aus einer billigeren, konventionellen Haltung in Bio-Ställen eingestallt. Das hat zu einer unsäglichen Wettbewerbsverzerrung in Niedersachsen und anderswo in Deutschland geführt“, so Meyer. Denn das Halten von Bio-Elterntieren mit mehr Platz pro Tier, mit Ökofutter und Grün-Auslauf verursache natürlich mehr Kosten als die konventionelle Landwirtschaft. Pro Bio-Junghenne führe das zu einem Preisunterschied von bis zu 1,50 Euro. „Das ist ein unredlicher Vorteil und zutiefst ungerecht gegenüber den Bio-Legehennenhaltern, deren Tiere von Bio-Elterntieren stammen“, sagte der Minister. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass die Bio-Eier von Hennen aus ökologischer Haltung stammen. Das muss auch für die Bio-Elterntiere und die Kükenaufzucht gelten. Dies wird bei Bio-Eiern aus Niedersachsen und den anderen drei Bundesländern zukünftig gewährleistet“, stellte Niedersachsens Agrarminister klar.

Meyer zeigte sich erfreut, dass es in Niedersachsen und den angrenzenden Bundesländern zusammen mit der Geflügelwirtschaft gelungen ist, eine ausreichende Bio-Elterntierhaltung aufzubauen. „Diese darf nicht durch Billig-Importe zerstört werden, denn die Betriebe haben im Vertrauen auf bessere Standards investiert.“ Der Minister ergänzte, es sei schon jetzt davon auszugehen, „dass bundesweit ausreichend Bio-Elterntiere vorhanden sind, spätestens ab April 2017 eine wie auch immer geartete Ausnahmegenehmigung also nicht mehr greifen kann“.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2016

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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