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Niedersachsen leitet weitere Lockerung der Stallpflicht ein

Aufstallung wegen Geflügelpest lediglich noch in drei Landkreisen notwendig – Agrarminister Meyer: Infektionsdruck vermindert sich


HANNOVER. Per Runderlass hat Niedersachsen eine weitere Lockerung der Stallpflicht veranlasst. Denn die Zahl der Wildvogelfunde mit Geflügelpest ist erheblich zurückgegangen – niedersachsen- und bundesweit. Eine von mehreren Ursachen dürften die steigenden Temperaturen sein, die zu einer Inaktivierung des hochpathogenen Geflügelpest-Virus führen.

„Es ist davon auszugehen, dass sich der Infektionsdruck weiter vermindert“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. „Deshalb werden wir die Stallpflicht in Niedersachsen lockern. Wir helfen damit den Tieren und natürlich vielen Freilandhaltern, die die Eier ihrer Hennen wieder als Freilandeier vermarkten können.“ Er sei „natürlich erleichtert“ über die Entwicklung. Zugleich mahnte Meyer die Landwirte weiter zu hoher Aufmerksamkeit und besonders zur Beachtung der strengen Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere in den Restriktionsgebieten.

Das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat derweil eine neue Risikoeinschätzung vorgelegt. Ende Februar gab es noch vermehrt Wildvogelfälle mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus, mittlerweile ist die Zahl stark rückläufig. Viele Bundesländer haben daher die Stallpflicht aufgehoben oder gelockert. Für Niedersachsen, insbesondere im Landkreis Cloppenburg, geht das FLI von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen aus. Laut Institut muss oberste Priorität der Schutz der Nutzgeflügelbestände haben. Das Verschleppen von Infektionen zwischen Geflügelhaltungen sei unbedingt zu vermeiden. Deshalb müssten strenge Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden, etwa die Reinigung und Desinfektion von Geräten und Fahrzeugen. Die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen sei von höchster Bedeutung, so das Institut. „Die Gefahr ist noch nicht völlig gebannt“, schloss sich der Minister der neuen FLI-Bewertung an.

Laut Erlass soll die Stallpflicht lediglich noch für Landkreise mit mehr als 1000 Stück Geflügel pro Quadratkilometer sowie Geflügelpestfällen in Nutzgeflügel-Beständen gelten. Eine regionale Aufstallung wird lediglich noch in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Ammerland sowie in Restriktionsgebieten um bestehende Nutzgeflügelausbrüche empfohlen. Dazu Meyer: „Für alle anderen Landkreise werden die landesrechtlichen Vorgaben des Erlasses vom Februar dieses Jahres aufgehoben.“ Außer in den drei oben genannten Landkreisen empfiehlt Niedersachsen damit auch dort ein Ende der Stallpflicht, wo diese schon lange andauert, es jedoch keine aktuellen Geflügelpestfälle beim Nutzgeflügel gibt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2017

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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