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Agrarminister Meyer: Impfung gegen Blauzungenkrankheit ist wichtig

Appell an Schaf- und Rinderhalter – Stechmücken übertragen Tierseuche


HANNOVER. Die Blauzungenkrankheit ist zwar in Deutschland derzeit noch nicht ausgebrochen, aber in Nachbarländern schon aufgetaucht. Übertragen wird diese Tierseuche, die neben klinischen Erscheinungen zu erheblichen Handelsbeschränkungen führt, durch Stechmücken. Aus diesem Grund appelliert Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer an die Schaf- und Rinderhalter, die Tiere vor dem Start der warmen Jahreszeit und damit der Mückensaison vorsorglich impfen zu lassen.

Eine vorbeugende Impfung ist zulässig, muss allerdings von der zuständigen Veterinärbehörde genehmigt werden. Auf diese Weise wird zum einen ein Schutz vor dem Ausbruch der Krankheit gewährleistet; zum andern können geimpfte Tiere aus sogenannten Restriktionsgebieten transportiert werden. Voraussetzung ist aber, dass die Impfung 60 Tage zurückliegt. „Ich empfehle den Landwirten unbedingt eine vorbeugende Impfung. Das schützt nicht nur die Tiere, sondern auch die Bauern vor eventuell enormen wirtschaftlichen Verlusten“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer.

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wiederkäuer, die durch Viren verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen wird. Derzeit finden zwei voneinander unabhängige Seuchenzüge in benachbarten EU-Staaten statt. Die Gefahr der Einschleppung der BT-Virus-Serotypen 4 und 8 während der bevorstehenden Mückensaison aus dem Süden und Südwesten Europas ist hoch. Nach dem schweren Seuchenzug von 2006 bis 2009 ist Deutschland derzeit noch frei von Blauzungenkrankheit.

Die Impfung stellt die einzige Möglichkeit dar, Rinder und kleine Wiederkäuer wirkungsvoll gegen eine BT-Infektion zu schützen und ermöglicht den Handel mit Tieren im Seuchenfall. Zugelassene Impfstoffe sind verfügbar, die Impfung ist freiwillig. Ein Eintrag der Krankheit nach Deutschland hätte großflächige Restriktionszonen mit entsprechenden Handelshemmnissen zur Folge. Die Verbringung empfänglicher Tiere aus der um jeden Ausbruch mit einem Radius von mindestens 150 Kilometer einzurichtenden Sperrzone (Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet) ist dann nur unter Auflagen (Impfung und/oder Untersuchung) erlaubt. Auf Grund dieser großen Radien werden die Gebiete möglicherweise sehr schnell bis nach Niedersachsen reichen. Auch ohne Ausbruch in Niedersachsen wären hiesige Tierhaltungen dann direkt von Restriktionen betroffen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.05.2017

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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