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Themenspektrum des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes

Das Themenspektrum des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist vielfältig. Hier finden Sie einen (nicht abschließenden) Überblick, welche Themen vom wirtschaftlichen Verbraucherschutz umfasst werden:

Handel und Dienstleistungen

  • Preisangaben: Preise bei Waren im Schaufenster, der Grundpreis (z.B. pro Kilogramm) bei Lebensmitteln im Supermarkt, der effektive Jahreszins bei Krediten... die Preisangabenverordnung enthält zahlreiche Regelungen, die es dem Verbraucher ermöglichen, vor dem Kauf über den Preis, den er zu zahlen hat, informiert zu sein. Mehr Infos gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
  • Kraftstoffpreise: Seit September 2013 müssen Tankstellen Änderungen ihrer Kraftstoffpreise an eine zentrale Stelle melden, die diese an Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten zum Zwecke der Verbraucherinformation weitergibt. Über das Internet oder Apps können Verbraucher die günstigste Tankstelle auswählen. Mehr Infos gibt es beim Bundeskartellamt
  • Werbung, z.B. mit "Lockvogelangeboten"
  • Garantie und Gewährleistung: Gibt es sie wirklich, die „geplante Obsoleszenz", also dass ein Gerät kaputt geht, wenn die Garantie abgelaufen ist? Ein Thema für Verbraucherschützer des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes.
  • Versand- und Internethandel
  • "Kaffeefahrten": viel wird versprochen, fast nichts wird gehalten - der versprochene Wäschetrocker ist tatsächlich nur eine Wäscheleine und das schmackhafte Mittagessen eine Tütensuppe. Typisch für "Kaffeefahrten" und ein Dauerthema für Verbraucherschützer
  • Gewinnspiele: Der Europäische Gerichtshof sagt: Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keine Briefmarke, keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren.
  • Zollbestimmungen: Im Internet kaufen ist praktisch. Aber Achtung: Bei Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland sind abhängig vom Wert und von der Art der Ware Zollvorschriften zu beachten!

Finanzen und Versicherungen

  • Girokonto für Jedermann: Darin sind sich deutsche und europäische Gesetzgeber einig: jeder muss das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis haben. Die konkrete Umsetzung steht allerdings noch aus.
  • Dispozinsen: Dispozinsen von 14 Prozent oder mehr bei einem Leitzins nahe Null Prozent - das scheint nicht gerechtfertigt. Die Forderung nach einem Deckel für Dispozinsen besteht schon länger - nur umgesetzt wurde er noch nicht. Das Thema wird auch in Zukunft beschäftigen.
  • Gebühren am Geldautomaten: Verbraucher müssen zwar schon seti 2011 beim Abheben über die Gebühren informiert werden - die Gebühren an sich sind aber häufig noch viel zu hoch.
  • Geldanlagen, Wertpapiere
  • Beratungsprotokoll: Banken müssen, wenn sie Anleger beraten, dies protokollieren. Eine Regelung, die den Verbraucher schützen soll, es im Ergebnis aber noch nicht immer ausreichend tut.
  • Produktinformationsblatt: Für Produkte des Kapitalmarkts und auch z.B. für die Riester-Rente muss es Produktioninformationsblätter geben, die den Verbraucher auf einen Blick über die Chancen und Risiken aufklärt.
  • IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen, die Ärzte ihren Patienten anbieten, die aber selbst bezahlt werden müssen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  • Altersvorsorge: Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird der Wechsels des Altersvorsorgevertrages erleichtert, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können steuerlich geltend gemacht werden und die Absicherung gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert.

Telekommunikation und Internet-Dienste

  • Anbieterwechsel: Günstigere Tarife, aber der Wechsel ist nicht immer einfach - ein Problem, mit dem sich die Verbraucherschützer beschäftigen.
    Informationen zu Verbraucherthemen rund um das Thema Telekommunikation finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
  • Telefon- und Handygebühren, Roaming: Roamingebühren sind schon seit 2012 gesetzlich gedeckelt und sollen nach einem Plan der EU ab Juli 2016 ganz wegfallen.
  • Warteschleifen: Seit dem 1. Juni 2013 gilt: Bei 0180er oder 0900er Nummern sind Warteschleifen nur zulässig, wenn sie kostenlos sind oder es einen Festpreis für den Anruf gibt.
  • Telefonwerbung: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt müssen. Die Einwilligung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.
  • "Abzocke im Internet": Die "Button-Lösung" hat schon Abhilfe geschaffen, die Tricks der unseriösen Anbieter scheinen aber keine Grenzen zu kennen, um vor allem Jugendlichen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
  • soziale Netzwerke: Schutz der eigenen Daten oder Probleme mit der Nutzung fremder Bilder und Dateien - soziale Netzwerke bieten viele Fallstricke
  • Urheberrechtsverletzungen

Energie, Bauen und Wohnen

  • Energiepreise: Faire und nachvollziehbare Energiepreise und inbesondere Preiserhöhungen sind auch ein Thema das wirtschaftlichen Verbraucherschutzes.
  • Energieeinsparung
  • Anbieterwechsel: Schnäppchenanbieter bringen immer häufiger den Verbrauchern Probleme.
  • Versorgungsunterbrechung: Das Geld ist knapp, die Rechnung nicht bezahlt und der Strom wird abgestellt - Ziel ist die Reduzierung der armutsbedingten Häufigkeit von Versorgungsunterbrechungen
  • Miete: Der Mieter wechselt und die Miete steigt in schwindelerregende Höhen - das ruft Verbraucherschützer auf den Plan.
  • Erwerb von Immobilien: Eine Fehlentscheidung kann existenzbedrohend sein.
  • Bauleistungen: Vorab bezahlt, nicht oder nicht gut geliefert und geleistet, das kann ein Fall für den Verbraucherschutz sein.

Mobilität

  • Reiserechte: Schon seit 1990 gilt: der Verbraucher muss alle erforderlichen Informationen vor Vertragsabschluss bekommen und es wird für sämtliche im Leistungen einer Pauschalreise gehaftet. Bei Insolvenz des Veranstalters gibt es eine Rückreiseversicherung. Geplant ist eine Anpassung der Pauschalreise-Richtlinie an das digitale Zeitalter.
  • Fahrgast- und Fluggastrechte: Erstattung des Ticketpreises bei Verspätungen, Recht auf eine Übernachtung, wenn der Flug gestrichen wird - das sind Fahrgast- und Fluggastrechte die vom wirtschaftlichen Verbraucherschutz umfasst werden. Dem Verbraucher stehen bei der Geltendmachung ihrer Rechte die Schlichtungsstellen SÖP und Nahverkehr SNUB zur Seite.
Landesrechnungshof Bildrechte: grafolux & eye-server
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