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Gesundheitsbezogener Verbraucherschutz

Ansprechpartner auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welchem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nachgeordnet sind. Im Zusammenhang mit Umweltkontaminanten liegt die Federführung mitunter abweichend beim Bundesministerium für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Die amtliche Überwachung in den Bereichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabak/-erzeugnisse sowie Futtermittel erfolgt durch die Bundesländer, in Niedersachsen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Lediglich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) übernimmt die Bundeswehr diese Aufgaben.

In Niedersachsen bestehen unterschiedliche Behördenstrukturen für die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabak/-erzeugnisse) und die amtliche Futtermittelüberwachung. Beiden Bereichen gemeinsam sind jedoch die grundlegenden Regelungen, insbesondere

  • die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit,
  • die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel […] und
  • auf nationaler Ebene das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),

sowie das Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und vor Täuschung durch die im Verkehr befindlichen Erzeugnisse zu schützen.

Allerdings richten sich die Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher in erster Linie an die Erzeuger, Hersteller und Importeure, d.h. vorrangig sind die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer verantwortlich für die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse. Sie haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Verbraucher stets einwandfreie Ware erhalten. Zugleich gilt diese Sorgfaltspflicht auf allen gewerbsmäßigen Handels- und Bearbeitungsstufen.


Informationen zu den Strukturen und Zuständigkeiten sowie zu ausgesuchten Themen finden Sie auf den folgenden Seiten

Informationen zu den Erzeugnissen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

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