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Ziele

Unser vorrangiges Ziel sind artgerechte Haltungsbedingungen zum Wohle der Nutztiere. Unter anderem werden wir Wege finden, schmerzhafte Eingriffe an Tieren zu beenden – und das nicht nur in Niedersachsen, sondern auch auf Bundesebene und in der EU.


Das Ziel des Tierschutzplans Niedersachsen ist es

  • gesellschaftlich akzeptierte und
  • vom Tierhalter leistbare

Haltungsbedingungen für Nutztiere zu etablieren. Wir wollen das Tierwohl belegbar gewährleisten und das Vertrauen des Verbrauchers in die so erzeugten Lebensmittel stärken.

Im Tierschutzplan Niedersachsen werden die tierschutzfachlichen Kritikpunkte an den derzeitigen Nutztierhaltungen erfasst. Innerhalb eines Zeithorizonts soll die Optimierung von Haltungsbedingungen unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstands der Wissenschaft und der Technik erprobt und praxistauglich aufgearbeitet werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur verbesserten Umsetzung der Tierschutzanforderungen aus EU-Recht beziehungsweise dem nationalen Recht vorgeschlagen.

Der Tierschutzplan umfasst für 12 Tierarten bzw. Nutzungsgruppen rund 40 tierschutzrelevante Schwerpunktthemen. Unter anderem sollen Wege gefunden werden, um schmerzhafte Eingriffe an Tieren, wie z. B. das Absetzen des Schwanzes bei Schweinen oder das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, zu vermeiden.

In der heutigen konventionellen Nutztierhaltung werden Eingriffe zum Schutz der Tiere vorgenommen, da die Erfahrung gezeigt hat, dass es unter heute üblichen Haltungsbedingungen und ohne entsprechende Änderung des Managements zu erhöhten Tierverlusten kommen kann.

Sollen Änderungen zum Wohl der Tiere in der konventionellen Haltung erreicht werden, spielt das Management auf den Betrieben eine wichtige Rolle.

Anliegen des Tierschutzplans ist ferner, Managementempfehlungen zu erarbeiten, die dem Tierhalter Hinweise an die Hand geben, wie er - ohne die genannten prophylaktische Eingriffe vornehmen zu müssen - bei Auftreten von Verhaltensstörungen (z. B. Kannibalismus), Schäden an den Tieren verhindern kann.

Die Weitergabe von geeigneten Praxisbeispielen (gegenseitiges voneinander Lernen bzw. „Lernen von den Besten“) ist ein zentraler Punkt bei der Erarbeitung der Empfehlungen.

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