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Pferde

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Die Fach-Arbeitsgruppe Pferde wurde 2014 als Ergänzung in den Tierschutzplan Niedersachsen aufgenommen und widmet sich vorrangig folgenden Sachverhalten:


1. Verzicht auf Heißbrand Zur Kennzeichnung von Pferden wird auch heute noch ein glühendes Eisen (Heißbrand) aufgebrannt, das im Wesentlichen einer Zuordnung des Tieres zu einem Zuchtverband dient. Das Brennen verursacht Schmerzen sowie die Bildung von Narbengewebe, ein Brandzeichen bleibt sichtbar. Zur eindeutigen Identifizierung von Pferden ist inzwischen die Kennzeichnung mit einem elektronischen Chip (Transponder) EU-weit gesetzlich verankert. Mittlerweile gibt es daher Zuchtverbände, die nicht mehr verpflichtend den zusätzlichen Brand fordern. In anderen Zuchtverbänden dagegen ist die Doppelkennzeichnung mittels Schenkelbrand und Transponder immer noch verpflichtend. Dies wird damit begründet, dass der Brand als Qualitätskennzeichen zu verstehen ist, das dem Züchter sehr gute Vermarktungschancen eröffnet, verbunden mit einer erhöhten Zahlungsbereitschaft der Käufer.

2. Überprüfung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
Pferdehaltungen unterliegen der Kontrolle durch die zuständigen Veterinärbehörden. Da die Pferdehaltung in keiner eigenen Rechtsvorschrift geregelt wird, muss auf sog. amtliche Leitlinien oder Gutachten zurückgegriffen werden. Die BMEL-Leitlinien aus dem Jahr 2009 sind als ein „antizipiertes Sachverständigengutachten“ anerkannt und können als solches bei der Beurteilung von Pferdehaltungen eingesetzt werden. Dabei wird immer wieder bemängelt, dass Kontrollen von den Behörden nicht einheitlich genug durchgeführt werden. Zur Vereinheitlichung und zur Vergleichbarkeit wird eine Arbeitshilfe in Form einer Checkliste erarbeitet, in der die wichtigsten Tierschutzkriterien der Leitlinien abgebildet werden.


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