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BV3 - Ökologischer Landbau, Zusatzförderung Wasserschutz

Die Fördermaßnahme wird für die neue Förderperiode wieder zur Antragstellung angeboten. Bewilligte Anträge laufen bis zum Ende der Verpflichtungsdauer.

Fördersatz: 115,00 €/ha


Gegenstand der Förderung:

Förderung der Einführung oder Beibehaltung einer be­sonders Grundwasser schonenden Bewirtschaftung im Ökologischen Landbau.


Angebot: nur in Gebietskulisse

Für Anträge ab 2019 erfolgt eine Förderung nur, wenn mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie oder innerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten liegen.

Die Alternative, dass 10 ha in der Kulisse ausreichen, gilt nur für Anträge bis einschließlich 2018.

Dann können alle Flächen des Betriebes, die in Niedersachsen oder Bremen liegen, an der Maßnahme teilnehmen.

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Der gesamte Betrieb muss ökologisch bewirtschaftet werden [nach VO (EG) Nr. 834/2007].
  • Das gesamtbetriebliche Aufkommen tierischer Wirtschaftsdünger inkl. Gär­reste pflanzlicher und tierischer Herkunft darf 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar nicht überschreiten.
  • Diese Auflage ist jährlich von der zertifizierenden Kontrollstelle des Betriebes zu bescheinigen und bis zum 01.12. der Bewilligungsstelle vorzulegen.
  • Nach einjährigen Leguminosen ist eine Folgefrucht oder Zwischenfrucht anzubauen. Der Umbruch von Beständen mit Leguminosenanteil darf frühestens vier Wochen vor Aussaat der Folgekultur erfolgen.
  • Die Förderflächen sind in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. mindestens einmal zu nutzen.
  • Für Schläge mit Leguminosen und Dauergrünland sind förderspezifische Aufzeichnungen nach vorgegebenem Muster zu führen. Diese sind auf Verlangen der Bewilligungsbe­hörde vorzulegen.
  • Eine Übertragung der Verpflichtung ist nur zulässig, wenn der Übernehmer zum Zeitpunkt der Übertragung die Fördervoraussetzungen an die Gebietskulisse er­füllt.

Wichtiger Hinweis: Die Fördervoraussetzungen (z. B. Mindestförderung oder Lage in der Kulisse WRRL) müssen mindestens auch im ersten Jahr der Verpflichtung erfüllt werden, anderenfalls gehen die Bewilligungsstellen von einer "künstlichen Schaffung der Fördervoraussetzungen" aus. Dies würde zum Widerruf der Bewilligung führen (keine Förderung).

Die detaillierte Kulisse finden Sie in der Grafik des ANDI-Antrages.

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).
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