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AL 4 - Keine Bodenbearbeitung nach Raps

Die Maßnahme AL4 „Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Raps“ wird durch das Nds. Umweltministerium aufgrund der Rückfragen der EU-Kommission zur Nationalen Rahmenregelung zurückgezogen. Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass die Durchführung der Maßnahme den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zur Beseitigung des aufgelaufenen Bestandes erfordert und deshalb eine Genehmigung der KOM fraglich erscheint. Bereits gestellte Anträge werden abgelehnt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

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