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AL 3 - Cultanverfahren zur Ausbringung von Mineraldünger

Die Fördermaßnahme wird nicht mehr zur Antragstellung angeboten. Neue Anträge oder die Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung sind damit nicht möglich. Bewilligte Anträge laufen bis zum Ende der Verpflichtungsdauer.


Fördersatz: 34,00 €/ha

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Anwendung des Cultanverfahrens zur Ausbringung von Mineraldünger.

Angebot: nur in Gebietskulisse

Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im ersten Verpflichtungsjahr müssen mindestens 25 % oder 10 ha der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie oder innerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten liegen.

Dann können alle Flächen des Betriebes, die in Niedersachsen oder Bremen liegen, an der Maßnahme teilnehmen.

Beginn der Verpflichtung: bei Winterkulturen mit der Herbstbestellung, bei Sommerungen und Grünland mit dem 1. Januar. Die Verpflichtung umfasst den gesamten Vegetationszeitraum der angebauten Kulturart

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Die mineralische Stickstoffdüngung darf auf den betreffenden Flächen ausschließlich mit Cultanverfahren erfolgen.
  • Der Einsatz einer Ammoniumdüngerinjektionstechnik als Unterfußdüngung muss im Rahmen der überbetrieblichen Maschinenverwendung durch einen Maschinenring oder einen Lohnunternehmer erfolgen.
  • Die eingesetzten Düngemittel müssen ammoniumbetont sein und dürfen max. einen Nitratanteil von 25 v. H. aufweisen.
  • Die Ausbringungsbelege müssen die injizierte Düngemittelmenge und –art, die Flächenangaben und den Ausbringungstermin enthalten.
  • Die Ausbringungsbelege sind bis zum 1. August bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
  • Für die betreffenden Flächen sind förderspezifische Aufzeichnungen zu führen, eine Stickstoffbedarfsberechnung nach vorgegebenem Muster ist nachzuweisen.

    Anstelle der förderspezifischen Aufzeichnungen ist ab 2019 die nach Dünge-VO aufzuzeichnende Düngebedarfsermittlung vorzunehmen und auf dem Betrieb vorzuhalten.


Wichtiger Hinweis: die Fördervoraussetzungen (z. B. Mindestförderung oder Lage in der Kulisse WRRL) müssen mindestens auch im ersten Jahr der Verpflichtung erfüllt werden, anderenfalls gehen die Bewilligungsstellen von einer "künstlichen Schaffung der Fördervoraussetzungen" aus. Dies würde zum Widerruf der Bewilligung führen (keine Förderung).

Die detaillierte Kulisse finden Sie in der Grafik des ANDI-Antrages.

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).




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