Artikel-Informationen
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landestierschutzbeauftragte
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2218
Der Hochsommer ist da, die nächsten heißen Tage sind vorhergesagt. Kälber können Hitze nicht gut kompensieren. Die Beschattung von Kälberiglus und -hütten, die Erhöhung der Luftzirkulation und das Angebot von genügend Trinkwasser sind effektive Vorbeugemaßnahmen zum Schutz vor Hitzestress.
Kälberiglus und -hütten gehören nicht in die pralle Sonne, denn der Hitzestress bei Kälbern fängt bereits – im Schatten bei mittlerer Luftfeuchte – ab 25°C an. Bei direkter Sonneneinstrahlung heizen sich Kälberiglus und -hütten schnell auf 30°C, sogar auf 40 °C und mehr auf. Diese Temperaturen sind für Kälber nicht mehr kompensierbar und führen zu Leistungseinbußen bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen.
Kälberiglus und -hütten sollten insbesondere im Sommer mit der Öffnung nach Osten und langfristig unter einer Überdachung zum Schutz vor starker Sonneneinstrahlung und Regen aufgestellt werden. Kurzfristig können bei hohen Temperaturen im Sommer auch Bäume oder ein temporär gespanntes Sonnensegel für Beschattung der Iglus und Hütten sorgen.
Bei Hitze muss zusätzlich eine gute Luftzirkulation gewährleistet werden. Die Iglus und Hütten sollten einen Mindestabstand von 1,20 m zueinander haben. Sind die Iglus und Hütten mehrreihig aufgestellt, sollte der Reihenabstand mindestens 3 m betragen. Kurzfristig ist bei starker Hitze auch ein „Aufbocken“ der Iglus auf Ziegelsteine, Holzklötze o.ä. denkbar, um die Luftzirkulation im Innenraum bodennah zu erhöhen. Lüftungsschlitze sind zu öffnen.
Zusätzlich sollte für alle Kälber in Hitzeperioden ab dem ersten Lebenstag frisches Wasser zur freien Aufnahme jederzeit zur Verfügung stehen. Bei der Thermoregulation verlieren Kälber durch Schwitzen und über die Atmung Wasser. Diesen Verlust müssen sie durch eine vermehrte Aufnahme kompensieren – sie trinken mehr als sonst.
Den rechtlichen Rahmen setzt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV): gemäß §3 Abs. 2 Nr. 3 TierSchNutztV müssen Haltungseinrichtungen so ausgestattet sein, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird. Dabei darf die Hitze durch Sonneneinstrahlung insbesondere im Zeitraum von Mai bis September nicht vergessen werden!
Tipps und Links zum Weiterlesen:
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/rinder/leitfaden-fuer-eine-optimierte-kaelberaufzucht-145684.html
https://www.beratungsring-online.de/fileadmin/downloads/antraege/Antraege_Neu/Leitfaden_K%C3%A4lberhaltung_2022.pdf
https://www.wir-sind-tierarzt.de/2018/05/sommerhitze-10-tipps-die-sie-im-kaelberiglu-ertraeglicher-machen/
https://www.landundforst.de/tier/rind/hitzestress-kaelbern-koennen-tun-565891
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