Gutachten zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (PDF, 1 MB, nicht vollständig barrierefrei)
Novellierungsvorschläge zur Tierhaltungskennzeichnung bekräftigt
Neues Gutachten bewertet Referentenentwurf zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
Hannover. Wie sollte das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ausgestaltet sein, um rechtssicher umgesetzt werden zu können? Und welche Aspekte sind dabei besonders relevant? Mit diesen Fragen befasst sich ein neues Gutachten zum aktuellen Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das nun vorliegt. In Auftrag gegeben wurde es von Niedersachsens Landestierschutzbeauftragter Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting.
Das Gutachten findet sich hier zum Download (PDF, 1MB, nicht vollständig barrierefrei).
Das Gutachten nimmt eine rechtliche und agrarpolitische Einordnung des Referentenentwurfs vor und prüft dessen Vereinbarkeit mit verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Vorgaben. Darauf aufbauend werden konkrete Handlungsoptionen für die weitere Ausgestaltung entwickelt.
„Ich freue mich über dieses gelungene Gutachten. In Niedersachsen ist die Nutztierhaltung stark ausgeprägt und der Sektor befindet sich mitten in einer umfassenden Transformation. Daher haben wir großes Interesse an einer praxistauglichen und wirksamen Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Wir brauchen tragfähige Lösungen im Sinne des Tierschutzes und der landwirtschaftlichen Betriebe“, so Pfeiffer-Schlichting.
Die Autorinnen und Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die geplante Einbeziehung ausländischer Lebensmittel unions- und welthandelsrechtlich grundsätzlich vertretbar ist. „Dass Importware nun einbezogen wird, ist entscheidend für die Wirksamkeit der Tierhaltungskennzeichnung“, sagt Jasmin Zöllmer. „Nur wenn alle Produkte im Markt erfasst sind, lassen sich Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und ein einheitliches Transparenzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen.“
Für die anstehende EU-Notifizierung empfiehlt das Gutachten, den Tierschutz als eigenständiges, tragendes Gemeinwohlziel klarer herauszuarbeiten und funktional gleichwertige ausländische Haltungssysteme anzuerkennen, sofern sie das mit der jeweiligen Haltungsstufe verfolgte Schutzniveau erreichen.
„Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist kein Wohlfühl-Label, sondern ein rechtlich verbindliches Instrument: sie soll Informationsasymmetrien abbauen, höhere Tierwohlstandards sichtbar machen und zugleich unions- und WTO-rechtlich so ausgestaltet sein, dass sie Transparenz schafft, ohne zur versteckten Handelsbarriere zu werden“, sagt Prof. Dr. José Martínez.
Aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten ist zentral, dass die Kennzeichnung nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel und in Metzgereien greift, sondern auch weitere Absatzkanäle umfasst – insbesondere Kantinen und Restaurants. „Auch dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine bewusste Entscheidung für mehr Tierschutz treffen können“, sagt Pfeiffer-Schlichting. “Auch eine zeitnahe Erweiterung der Kennzeichnungspflicht von Frischfleisch der Tierart Schwein auf weitere Tierarten und Verarbeitungsprodukte, wie z.B. Wurstwaren, wäre wichtig", so Pfeiffer-Schlichting, “damit die staatliche Tierhaltungskennzeichnung Wirkung entfaltet."
Beispiele aus Frankreich, Finnland und der Schweiz zeigen laut Gutachten, dass Herkunfts- und Produktinformationen auch in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung praktikabel bereit gestellt werden können. „Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung unmittelbar am Ort der Auswahlentscheidung gut sichtbar erfolgt“, betont Prof. Dr. Achim Spiller.
Positiv bewertet wird zudem, dass der Referentenentwurf frühere Lebensphasen der Schweine einbezieht, etwa die Ferkelaufzucht, die Sauenhaltung sowie Eingriffe, wie z.B. die Ferkelkastration unter wirksamer Schmerzausschaltung. Auch die erweiterten Möglichkeiten des sogenannten „Downgradings“ werden grundsätzlich begrüßt. Dabei kann Fleisch aus einer höheren Haltungsform freiwillig unter einer niedrigeren Haltungsform vermarktet werden.
Verbesserungsbedarf sehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler insbesondere bei der verständlichen und verbraucherfreundlichen Gestaltung der Kennzeichnung.
Zum Gutachten
Das Gutachten wurde von einem Team aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Göttingen erstellt. Beteiligt waren Jasmin Zöllmer, Prof. Dr. José Martinez, Prof. Dr. Achim Spiller und Prof. Dr. Harald Grethe.
Das Gutachten findet sich hier zum Download (PDF, 1MB, nicht vollständig barrierefrei).
Zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Das Gesetz führt erstmals eine verbindliche staatliche Kennzeichnung der Haltungsformen für Lebensmittel tierischen Ursprungs ein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Kauf von frischem Schweinefleisch künftig klar erkennen können, wie die Tiere gehalten wurden. Vorgesehen sind fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Der Referentenentwurf steht kurz vor Beginn des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission.
Inhaltliche Fragen zum Gutachten richten Sie bitte an:
Jasmin Zöllmer
Humboldt-Universität zu Berlin
+49 176 884 71854
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Julia Pfeiffer-Schlichting
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landestierschutzbeauftragte
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2218
