Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Fortsetzung der Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen

Die Niedersächsische Landesregierung hat erneut 150.000 € an Projektzuwendungen für die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von verwilderten Hauskatzen zur Verfügung gestellt. „Ich freue mich sehr über diese Entscheidung, die hilft, das Elend der ausgesetzten und verloren gegangenen Katzen auf den Straßen nachhaltig zu verhindern“, sagt Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen.

So kann nun das dritte Katzenschutzprojekt der Landestierärztekammer im Zeitraum vom 4. November bis 20. Dezember starten. Zusätzlich haben der Deutsche Tierschutzbund e.V. – vertreten durch den Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. und die Bundesgeschäftsstelle – zusammen 30.000 €, der Verband der Niedersächsischen Tierschutzvereine e.V. (VNT e.V.) 15.000 €, TASSO e.V. 15.000 € sowie der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (BMT e.V.) 10.000 € gespendet. Die beteiligten Tierarztpraxen verzichten auf 25 € Honorar je Katze.

Insgesamt können so diesmal durch Gelder in Höhe von rund 278.000 € bis zu 2.300 Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Auf der Internetseite der Tierärztekammer wird für die Tierarztpraxen zu lesen sein, wieviel Geld tagesaktuell noch im Förderfond vorhanden ist. Sobald die finanziellen Mittel im Förderfonds erschöpft sind, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Niedersachsen beendet.

In den ersten beiden Projekten im Jahr 2018 wurden 5.028 verwilderte Katzen und Kater kastriert und registriert. Gleichzeitig wurde das Thema der Fundkatzen und der verwilderten Hauskatzen sowie deren Betreuung in Tierheimen und durch ehrenamtlich betreute Futterstellen in vielen Städten und Gemeinden grundlegend bearbeitet. Die Städte und Gemeinden nahmen sich zunehmend der Thematik an und appellieren dabei auch an die Verantwortung der privaten KatzenhalterInnen. In vielen Gemeinden und Städten - zuletzt beispielsweise in Hannover und Garbsen - wurden Katzenschutzverordnungen erlassen, die durch die verpflichtende Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen die wildlebenden Katzenpopulationen dezimieren und damit das Elend der Straßen-Katzen nachhaltig verhindern.

Für den genauen Ablauf sowie die einzuhaltenden Bedingungen besuchen Sie bitte ab 4. November 2019 den Mitgliederbereich der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen unter www.tknds.de und rufen den entsprechenden Menüpunkt Katzenkastrations-Aktion vom 04.11.2019 – 20.12.2019 auf.

Lesen Sie auch mehr in der Pressemitteilung des ML „Aktion für Streunerkatzen beginnt am 4. November“.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln