Artikel-Informationen
erstellt am:
04.07.2022
Ansprechpartner/in:
Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2366
Die Haltung von 115 Schlangen in einer Wohnung, in Kisten übereinander gestapelt, ohne ausreichend Wasser und Nahrung, von denen nur 25 keine gefährlichen Schlangen waren, ist ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen die bestehende Gefahrtierverordnung, welche das Halten von bestimmten Tierarten, von denen eine Gefahr ausgehen kann, in Privathand verbietet. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen kommunalen Behörde ist auf Antrag das Halten bestimmter exotischer Wildtiere, von denen eine Gefahr ausgehen kann, erlaubt. Im aktuellen Fall in Wolfenbüttel, bei dem eine Frau durch den Biss der eigenen giftigen Schlange lebensgefährlich verletzt wurde, lag solch eine Ausnahmegenehmigung nicht vor. Den Behörden war die Haltung der Schlangen nicht einmal bekannt.
Eine Überwachung von privaten Heimtierhaltungen in Wohnungen oder auf Privatgrundstücken ist im Gegensatz zur Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere rechtlich nicht vorgesehen. Die Heimtierhaltung unterliegt daher, von Hunden abgesehen, keiner Kontrolle oder Überwachung. Oft sind die Haltungsbedingungen von Tieren in Terrarien, Aquarien oder Käfigen in den Wohnungen schlecht und entsprechen nicht dem Tierschutzgesetz. Selten werden wie im jetzigen Fall die Missstände aufgedeckt. Der Handel mit exotischen Heimtieren sowie die Nachzucht ist ein Riesengeschäft, sodass weiterhin die Haltung von exotischen Wildtieren propagiert wird. Viele der Tiere unterliegen jedoch der EU-Verordnung zum Artenschutz und ihre Einfuhr ist verboten. Für Tiere, die nur in ihren Heimatländern dem Artenschutz unterliegen, gibt es allerdings keine Regelungen. Diese Tiere müssen unbedingt in EU-Recht aufgenommen werden, damit sie nicht mehr eingeführt werden können.
Die niedersächsische Gefahrtierverordnung wird momentan seitens der Landesregierung überarbeitet. Der aktuelle Fall macht deutlich, dass das Verbot zur Haltung von Wildtierarten, die dem Menschen gefährlich werden können, sei es durch das aggressives Verhalten, Bisse, ein spezielles Gift, oder auch durch die Übertragung von gefährlichen Infektionskrankheiten, generell verboten bleiben sollte und nur im Einzelfall auf Antrag nach ausführlicher Prüfung der Sachkunde und der zukünftigen Haltungsbedingungen genehmigt werden kann. Aus der Sicht des Tierschutzes stellt sich jedoch die generelle Frage, ob die Haltung von exotischen Wildtieren in Terrarien oder Gehegen in Privathand wünschenswert ist. Artgerecht ist sie wohl kaum und es sollte darauf im Sinne des Tierschutzes verzichtet werden.
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erstellt am:
04.07.2022
Ansprechpartner/in:
Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2366