Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachen klar Logo

Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen 2022

  Bildrechte: ML

Die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von Streunerkatzen in Niedersachsen startet erneut. Vom 7. bis zum 21. November 2022 ermöglicht das Land gemeinsam mit der Tierärztekammer und der Unterstützung der Tierschutzorganisationen und Tierärzte die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen und Katern. Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuerinnen von kontrollierten Futterstellen. Niedersachsen stellt dafür 150.000 Euro zur Verfügung. Damit knüpft das Land an die fünf erfolgreichen Aktionen der Vorjahre (2018 bis 2021) an: Insgesamt wurden 13.236 verwilderte männliche und weibliche Katzen kastriert, gekennzeichnet und in einem Haustierregister von Tasso e.V. oder dem deutschen Tierschutzbund registriert.

Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung der herrenlosen Katzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch Katzen aus Privathaushalten nicht unkastriert ins Freie gelangen. Katzen, insbesondere Kater, sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, kastriert sein, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs, der unbetreut oft vor Erleben des ersten Lebensjahres elendig zugrunde geht, zu schützen.

Auch in diesem Jahr beteiligen sich der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., Findefix, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., das Haustierregister TASSO e.V., der Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine VNT e.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT e.V.) an der Aktion. Somit kommen zu den Landesmitteln noch Spenden von insgesamt 55.000 Euro hinzu.

Rahmenbedingungen

Kostenlos kastriert werden können herrenlose Streunerkatzen ab dem Alter von vier Monaten, die bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden. Die Termine werden von einer teilnehmenden Tierarztpraxis vergeben, die auch die Formalitäten erledigt. Zum Termin sind der Personalausweis und bei Tierheimen die § 11 Erlaubnis und ein Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen. Der Überbringer oder die Überbringerin der Katze unterschreibt, dass die Katze nicht aus einem Privathaushalt stammt und erklärt sich bereit, die Katze nach der Operation bis zur Rekonvaleszenz zu versorgen. Die Katze wird in der Tierarztpraxis nach der Operation mit einem Mikrochip gekennzeichnet und von der Tierarztpraxis in einem Haustierregister als Fundtier registriert. Der Überbringer oder die Überbringerin ist verpflichtet, die Katze erst dann am Entnahmeort wieder frei zu lassen, wenn sich das Tier vollständig von der Operation erholt hat. Dieses Jahr (2022) wird die Menge an kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt. Pro Praxis können pro Tag maximal fünf Katzen und im ganzen Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden.

Immer mehr Gemeinden und Städte haben eine Katzenschutzverordnung verabschiedet, die die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und deren Kastration im fortpflanzungsfähigen Alter vorschreiben, wenn sie unkontrolliert ins Freie gelassen werden. In Niedersachsen gibt es aktuell insgesamt 180 Verordnungen (42 nach TierSchG, 138 nach Ordnungsrecht). Diese Verordnungen sind in 486 Städten und Gemeinden gültig (101 nach TierSchG, 385 nach Ordnungsrecht).

Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erfahren Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis.

Tierärztinnen und Tierärzte können sich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Formulare herunterladen.

Hintergrund

Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen – auch Streunerkatzen, herrenlose Katzen oder Straßenkatzen genannt – und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie, können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei Freigang anstecken können. Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge.

Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt. Dies hat nur Erfolg, wenn Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Kater vor dem Freigang kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Populationen der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben.

Deswegen sind in Gebieten mit vielen Streunerkatzen und ausgedehnter Problematik Katzenschutzverordnungen ein wichtiges Werkzeug, um eine weitere Vermehrung und Verelendung der Straßenkatzen erfolgreich zu verhindern.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln