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Informationen rund um den Tierschutz, aktuell insbesondere zu Covid 19

Hier erfahren interessierte Bürgerinnen und Bürger Details zu unterschiedlichsten Themen des Tierschutzes.

Covid 19 und Tierschutz in der Corona Krise

Das Land Niedersachsen hat zum Schutz vor der Verbreitung des Sars-Cov2 auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verschiedene Einschränkungen im öffentlichen Leben und Verhaltensmaßregeln für die BürgerInnen angeordnet. Die Allgemeinverfügung der Landesregierung vom 23.03.2020 ist zuletzt durch die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie vom 22.05.2020 ersetzt worden und ist am 25.05.2020 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Beschränkung von sozialen Kontakten und umfasst Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, Verhaltensmaßregeln für soziale Kontakte und die Schließung von weiteren gewerblichen Einrichtungen.

Die notwendige Versorgung, die Betreuung und das Ausführen von Tieren, sowie die tierärztliche Versorgung sind, soweit dies nicht gesondert eingeschränkt ist, nach § 3 Nr. 17 weiterhin erlaubt.

Den vollständigen Text der Verordnung können Sie hier nachlesen:

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Weiterhin gibt die Landesbeauftragte für den Tierschutz wertvolle Hinweise zum Umgang und der Versorgung von Tieren in Zeiten der Corona Pandemie.

Ihre Mitteilung lesen Sie hier:

2020-04-01-LBT Versorgung von Tieren in Zeiten von Sars-Cov-2

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum aktuellen Thema Covid 19 und Tierschutz finden Sie hier:

Homepage Tierschutz Hessen

Eine aktuelle Mitteilung der Landesbeauftragten zum Thema Rehkitzrettung mithilfe von Drohnenflügen in Zeiten der Corona Pandemie finden Sie unter folgendem Link:

Rehkitzrettung auch in Zeiten der Corona Pandemie

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Mitwirkungs- und Klagerechte für Tierschutzorganisationen

Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen (TSchKG ND) verabschiedet, welches am 21. April 2017 in Kraft getreten ist. Tierschutzorganisationen haben jetzt die Möglichkeit, nach entsprechender Anerkennung durch die Landesbehörde bei tierschutzrelevanten Gesetzesvorhaben und bestimmten tierschutzrechtlichen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren mitzuwirken und vor Gericht zu klagen.

Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema: Mitwirkungs- und Klagerechte für Tierschutzorganisationen

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