Regionalplanung und Windenergie
Für die Ausweisung von Vorrangflächen Windenergienutzung in Regionalen Raumordnungsprogrammen im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Windenergieanlagen auf allen anderen Flächen in einem Planungsraum ist ein schlüssiges nachvollziehbares Plankonzept notwendig.
Seit Ende 2012 fordert das Bundesverwaltungsgericht auch die Unterscheidung zwischen Flächen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht der Windenergienutzung zur Verfügung stehen (harte Tabuzonen) und solchen, die nach planerischen Zielsetzungen des Plangebers nicht zur Verfügung stehen sollen (weiche Tabuzonen).
Um den Trägern der Regionalplanung, die diesen schwierigen Anforderungen gerecht werden müssen, eine Hilfestellung bei der Berücksichtigung der neuen Anforderungen zu geben, haben, unter Mitwirkung niedersächsischer Landkreise, der Niedersächsische Landkreistag und das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in seiner Funktion als oberste Landesplanungsbehörde, eine Arbeitshilfe zur Steuerung der Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in Regionalen Raumordnungsprogrammen herausgebracht (siehe unter „Download“).