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Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) fortgeschrieben.

Das Änderungsverfahren hat im November 2019 mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten begonnen. Anfang 2021 bestand die Möglichkeit, zu einem ersten Entwurf der Änderungsverordnung Stellung zu nehmen, Anfang 2022 wurde die Konsultation zum zweiten Entwurf der Änderungsverordnung durchgeführt. Ende März 2022 fanden Videokonferenzen als Ersatz für Erörterungstermine statt.

Inzwischen wurden die Stellungnahmen ausgewertet. Mit Kabinettsbeschluss vom 16.05.2022 wurde der Entwurf des LROP freigegeben für die Beteiligung des Landtags nach § 4 Abs. 2 Satz 2 NROG. Dieser hatte Gelegenheit zur Stellungnahme, verzichtete hierauf jedoch in seiner Sitzung am 29.06.2022 (LT-Drs. 18/11464).

Am 30.08.2022 hat das Kabinett die Änderungsverordnung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 NROG beschlossen. Diese ist am 17.09.2022 (Nds. GVBl. S. 521) in Kraft getreten.

Nachfolgend werden die Unterlagen des LROP-Fortschreibungsverfahrens in ihrer aktuellen Fassung bereitgestellt:

 

Im Beteiligungsverfahren wurden zahlreiche Stellungnahmen abgegeben. Die darin enthaltenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden in anonymisierter Form zu Sachargumenten zusammengefasst, zu deren Beurteilung jeweils eine Erwiderung erfolgt ist. Sie finden nachstehend die Gegenüberstellung der Sachargumente und der zugehörigen Erwiderungen aus den beiden Beteiligungsverfahren:

 

Artikel 3 der Änderungsverordnung enthält eine Ermächtigung, die Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm in einer konsolidierten Gesamtfassung einschließlich aller Anhänge und Anlagen neu bekanntzumachen. Mit den Arbeiten hierzu wird in Kürze begonnen.


Daten zur Nutzung in Geoinformationssystemen (GIS)

Über den nachfolgenden Link können Sie shapefiles (.shp) zur Verordnung des Landes-Raumordnungsprogramms inklusive der Änderungen von 2022 downloaden. Bezüglich der Nutzung der Daten (insbesondere bei Verschneidungen/Analysen) beachten Sie bitte, dass der Kartenmaßstab des LROP 1: 500 000 ist und die Daten somit entsprechend generalisiert sind. Bei einer detaillierteren Verwendung als im Maßstab 1:500.000 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies zu Lageungenauigkeiten führen kann. Die Daten liegen in UTM32, ETRS89 vor.

Die Daten werden mit der Datenlizenz Deutschland-Zero bereitgestellt (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0).

zu den Geodaten (neue Webseite)


Datenschutzhinweise

Mit dieser Änderungsverordnung wird die Fassung der Neubekanntmachung des Landes-Raumordnungsprogramms von 2017 geändert. Informationen zu dieser Neubekanntmachung sowie allgemeine Informationen zum Landes-Raumordnungsprogramm können Sie hier abrufen.

Verfahrensführende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Straße 2
30169 Hannover


Kontaktperson:
Frau Eggers
Tel.: 0511 120 8636
Fax: 0511 120 8643
E-Mail: LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
10.03.2023

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