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Planzeichen in der Regionalplanung

Ein wesentlicher Bestandteil der Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1: 50 000. Darin werden Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms, wie z. B. auf Landesebene festgelegte Vorranggebiete für bestimmte Raumnutzungen und -funktionen, aufgegriffen und räumlich konkretisiert. Darüber hinaus werden eigene regionsspezifische Planungsziele der Regionalplanungsträger in der zeichnerischen Darstellung festgelegt. Hierfür wird eine Fülle von Planzeichen benötigt.

Verschiedene Planzeichen für die Regionalplanung gibt Anlage 3 der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm verbindlich vor. Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer, niedersachsenweit verwendbarer Planzeichen, die mit der obersten Landesplanungsbehörde abgestimmt sind. Hintergrund ist eine Regelung in Anlage 3 der o. a. Verordnung, wonach neue Planzeichen für RROP im Hinblick auf eine landesweite Standardisierung abgestimmt werden sollen. Eine beim Niedersächsischen Landkreistag (NLT) eingerichtete Planzeichen AG, zu der sowohl Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde und der oberen Landesplanungsbehörden, als auch Vertreter der Regionalplanungsebene gehören, hat eine Arbeitshilfe "Planzeichen für Regionalplanung" zusammengestellt. Diese Arbeitshilfe enthält Anwendungs- und Gestaltungshinweise für alle abgestimmten Planzeichen für die RROP.

Weitere Informationen über die Planzeichen und die Bearbeitung in Geoinformationssystemen finden Sie auch unter Fachinformationssystem Raumordnung
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