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Düngung und Nährstoffmanagement

Die Landwirtschaft in Niedersachsen ist durch eine hohe Intensität der Bodennutzung und Tierhaltung gekennzeichnet.
Ein übermäßiger Eintrag von reaktivem Stickstoff und Phosphat führt zu Beeinträchtigungen praktisch aller Umweltmedien (Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Verlust von Biodiversität). Aufgrund des sehr hohen Nährstoffaufkommens sind in Niedersachsen besondere Anstrengungen zur Dokumentation und Steuerung dieser Nährstoffströme erforderlich.

Niedersachsen setzt auf Landesebene verschiedene Maßnahmen und Verordnungen um, die erforderlich sind, um das Nährstoffproblem zu lösen und die Vorgaben der Düngeverordnung des Bundes umzusetzen.

  • Die Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete, die erstmals in 2019 durch die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderung zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) stattgefunden hat, wurde gemäß den Vorgaben der Düngeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung des Bundes (AVV GeA) von 2020 überarbeitet. Diese Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) wurde am 07. Mai 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Nachdem jedoch die AVV GeA 2020 im Juni 2021 von der EU-Kommission in wesentlichen Punkten kritisiert wurde und Deutschland somit aufgefordert war, die Vorschrift in wesentlichen Regelungspunkten zu überarbeiten, ist die Neufassung der AVV GeA am 17. August 2022 in Kraft getreten.
    Eine erneute Änderung der NDüngGewNPVO war somit erforderlich geworden. Die Neufassung der AVV GeA unterscheidet sich von der AVV GeA 2020 vor allem dadurch, dass bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (Gebietskulisse Grundwasser) keine emissionsbasierte Abgrenzung der belasteten Gebiete mehr vorgesehen ist. Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete hat nunmehr ausschließlich auf Basis von Immissionswerten zu erfolgen. Die so geänderte NDüngGewNPVO ist am 15. Februar 2023 in Kraft getreten.
    Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete (Gebietskulisse Grundwasser) umfasst mit 606.000 Hektar ca. 21 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Niedersachen. Die ausgewiesenen eutrophierten Gebiete im Bereich der Seen-Einzugsgebiete (Gebietskulisse Oberflächengewässer) umfassen ca. 1,4 % der LF. Die landesweite Auffangregelung der DüV für den Bereich Phosphat hat weiterhin Bestand, da Niedersachsen weiterhin nur phosphatbelastete Gebiete im Bereich von Seen-Einzugsgebieten ausweisen konnte. Eine Übersicht über die geltenden Anforderungen des § 13a DüV gibt die Tabelle in der Infospalte (rechts). Abgebildet sind sowohl die Maßnahmen, die sich aus dem Bundesrecht ergeben, als auch die Landesmaßnahmen.

  • Am 2. Oktober 2019 ist die niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf sowie über den gesamtbetrieblichen Düngebedarf (NDüngMeldVO) in Kraft getreten. Niedersachsen setzt hiermit die Ermächtigung gemäß § 13 Abs. 6 der Düngeverordnung (aus 2017) um.
    Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für eine noch bessere Transparenz des Nährstoffmanagements und damit für eine effiziente Minderung der Nährstoffüberschüsse in Niedersachsen geschaffen werden. Für die Erfassung der Daten wurde von der Düngebehörde (der Landwirtschaftskammer Niedersachsen) im Auftrag des Landes die Datenbank ENNI – Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen – programmiert. Somit ist es der Düngebehörde durch ENNI möglich, die Nährstoffströme noch zielgerichteter zu kontrollieren. Nach der Änderung der Düngeverordnung im Mai 2020 war eine Anpassung der NDüngMeldVO an die neue Ermächtigungsgrundlage (§ 13 Abs. 2) notwendig. Die an die Vorgaben der DÜV 2020 angepasste NDüngMeldVO ist am 1. März 2022 in Kraft getreten.

  • Bereits seit 2012 sind per Landesverordnung Meldepflichten beim Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern in der Niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger (WDüngMeldPflV ND) geregelt. Seit dem 1. Juli 2017 müssen nicht nur abgebende Betriebe, sondern auch aufnehmende Betriebe die Wirtschaftsdüngermenge melden. Außerdem wurde die Meldung von halbjährlich auf monatlich umgestellt und es müssen die wesentlichen Nährstoffmengen angegeben werden. So wird einerseits eine Anpassung an Bundesrecht erreicht und andererseits können die Wirtschaftsdüngermengen und Verbringungswege besser kontrolliert werden. Zum 1. März 2022 wurde die bestehende Meldepflicht um die Angaben zu den bei der Verbringung beteiligten Dritten (Vermittler, Güllebörsen, Händler) ergänzt, um die Voraussetzungen für die vollständige Überwachung der Verbringungskette weiter zu verbessern.
  • Die Entwicklung der Nährstoffsituation wird jährlich im Nährstoffbericht für Niedersachsen dargestellt. Seit dem Berichtszeitraum 2018/2019 wird in einem Teil B des Nährstoffberichts auch auf die Systematik und Durchführung düngerechtlicher Kontrollen in Niedersachsen eingegangen. Eine stetige Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit der düngerechtlichen Kontrollen ist aus Sicht der Landesregierung ein wesentlicher Baustein, um die Nährstoffsituation in Niedersachsen nachhaltig weiter zu verbessern.

Landesverordnungen

Niedersächsische Verordnungen zum Nährstoffmanagement und zur Düngung

Informationen zur NDüngGewNPVO

Die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete sind auf dem LEA-Portal des SLA bereitgestellt.

Grundlagendaten zur immissionsbasierten Abgrenzung der Gebiete sowie zur Berechnung des Emissionsrisikos sind auf verschiedenen Portalen einsehbar.

tabellarische Übersicht der geltenden Anforderungen in den nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten

  Übersicht geltende Anforderungen in nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten
(PDF)

ENNI

Informationen zur NDüngMeldVO und zur Elektronischen Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Eric Reinsdorf

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 05 11/1 20-22 73

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