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Antragstellung und weitere Termine

Unterlagen zur Antragstellung:

Der Antrag auf Teilnahme an der Maßnahme sowie alle erforderlichen Anlagen sind hier als Formular abrufbar.

Das Papierformular "ELER-Tierwohl" muss zwingend ausgefüllt werden!

Zusätzlich ist immer der Antrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (ANDI-Antrag) abzugeben.


Seit 2019 werden nur noch die Fördermaßnahmen T2-T4 (Mastschweine, Sauen, Ferkel) angeboten, die Förderung der Legehennen entfällt.


Termine zur Antragstellung 2022:

Die Anträge können ab dem 15. März bis spätestens zum 16. Mai 2022 bei der Landwirtschaftskammer-Fachbereich 2.1 / SG 2.1.1 in Oldenburg gestellt werden.

Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin, das heißt, später eingehende Anträge werden abgelehnt.

Eine Entscheidung über die Anträge soll im August getroffen werden. Dann erfolgt auch die Versendung der Bewilligungsbescheide.

Die Verpflichtung beginnt zum 1.12.2022. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Förderbedingungen eingehalten werden. Hier beginnen auch die Vor-Ort-Kontrollen.


Wichtige Termine für Betriebe, die bereits eine Bewilligung im Verfahren 2021 erhalten haben:

  • Bis 16.05.2022: Einreichen des Auszahlungsantrages. Dieser Antrag ist Teil des Sammelantrages 2022 (ANDI). Ohne diesen Antrag kann keine Zahlung erfolgen, eine verspätete Abgabe führt zur Kürzung bzw. Ablehnung der Zahlung.
  • 30.11.2022: Ende der Verpflichtung.
  • Bis 15.1.2023: Vorlage der Unterlagen zum Auszahlungsantrag (Tierarztbescheinigungen, besondere Aufzeichnungen, Schlachtnachweise für Mastschweine)
  • Bis 30.6.2023: Auszahlung der Zuwendung.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer - Fachbereich 2.1 / SG 2.1.1 in Oldenburg.


Richtlinie ELER -Tierwohl (Stand 1.3.2021)

In den Richtlinien sind die einzuhaltenden Förderbestimmungen aufgeführt. Nutzen Sie auch den Newsletter, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben!

  Richtlinie ELER-Tierwohl (Stand 2021) (nicht vollständig barrierefrei)

Bewirtschafterwechsel

Wenn die Tierhaltung auf einen anderen Betrieb übertragen werden soll, muss dies vorher der Bewilligungsstelle der LWK angezeigt werden!

  Meldung Bewirtschafterwechsel (Formular) - Download (PDF) (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF)

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer (Kontakte am Ende der Seite)

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