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GL 5 - Artenreiches Grünland (GL51/GL52/GL53)

Zur Antragstellung 2022 werden nur Folgeanträge (bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung) zugelassen.

FM
Fördermaßnahme

Fördersätze

GL 51

Nachweis von 4 Kennarten

190 €/ha

GL 52

Nachweis von 6 Kennarten

220 €/ha

GL 53

Nachweis von 8 Kennarten

310 €/ha



Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Erhaltung von pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation.

Angebot: landesweit
(Flächen in Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“ sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ oder andere Flächen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen, soweit die Nutzung oder die Düngung eingeschränkt sind.)

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Es müssen ständig mindestens vier bzw. sechs bzw. acht Kennarten aus dem niedersächsischen Katalog (Anlage) nachgewiesen werden.
  • Der Nachweis gilt nur dann als erbracht, wenn diese Kennarten auf jeder Hälfte der längsten möglichen Gerade, die die betreffende Fläche quert und in zwei etwa gleich große Teile teilt, vorgefunden werden. Bei außergewöhnlichen Flächenzuschnitten kann eine gebogene Linie festgelegt werden.
  • Kennarten auf den ersten 3 Metern vom Rand des Schlages bleiben dabei unberücksichtigt
  • Eine einheitliche Flächenbewirtschaftung ist vorgeschrieben.
  • Die Flächen sind mindestens einmal in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September zu nutzen.
  • Die Veränderung des Bodenreliefs sowie sämtliche Meliorationsmaßnahmen wie Be- und Entwässerung sowie die Beregnung sind untersagt.
  • Eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung ist untersagt, Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat sind grundsätzlich zulässig.
  • Für alle Flächen sind förderspezifische Aufzeichnungen vorzunehmen und auf dem Betrieb vorzuhalten.

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).


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