Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

GL 4 - Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich

Zur Antragstellung 2022 werden nur Folgeanträge (bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung) zugelassen.

Fördersatz (zusätzlich zum Fördersatz Erschwernisausgleich):
13 € je Punktwert/ha

Die Punktanzahl für die einzelnen Bewirtschaftungsbedingungen hat dabei eine unterschiedliche Höhe (möglich sind bis zu 36 Punkte).

Zuschlag:

Pflegeschnitt im Herbst: 85 €/ha

Gegenstand der Förderung:

Aufbauend auf den Nutzungsauflagen für Dauergrünland, für die ein Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht, wird eine zusätzliche Förderung für weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen, die sich aus der Punktwerttabelle (Anlage 10 der RL) ergeben, gewährt.

Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)

Zuwendungsfähig sind nur Dauergrünlandflächen, die in Gebieten mit entsprechenden Schutzgebietsbestimmungen liegen (Naturschutzgebiete, Nationalparke „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“, Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“, bremische Natura 2000-Schutzgebiete oder andere Gebiete, für die ein Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht. Diese Regelung gilt entsprechend für Flächen in Landschaftsschutzgebieten, die in der Naturschutzkulisse liegen und bei denen generelle Verbote hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung bestehen.

Einzuhaltende Bedingungen:

Es gelten die Auflagen des Erschwernisausgleichs sowie zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen, die durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde festgelegt und bestätigt werden, wie z. B.

  • die zeitliche Beschränkung der maschinellen Bodenbearbeitung, der Mahd oder der Beweidung
  • den Verzicht auf Düngung bzw. keine organische Düngung
  • die Beschränkung der Anzahl der Weidetiere
  • die erhöhte Wasserstandshaltung für einen befristeten Zeitraum

Die Dauergrünlandflächen sind mindestens einmal jährlich im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. zu nutzen (z. B. durch Schnittnutzung oder Beweidung).


Die Förderkulissen für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie in ANDI oder im Kartenserver des umweltministeriums (zum Kartenserver).

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln