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Waldumweltmaßnahmen (Code 225)

Fördergegenstand:

Erhalt von Altholzbeständen, von Habitat-, Höhlenbäumen und Totholz, Ausweisung zeitlich begrenzter Ruhezonen, Förderung von Flächen zum Schutz der natürlichen Dynamik (Prozessschutz) sowie Erhalt beziehungsweise Wiederaufnahme traditioneller Waldbewirtschaftungsformen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Kirchen, anerkannte forstwirtschaftliche und diesen gleichgestellte Zusammenschlüsse.

Förderhöhe:

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung bis zu 400 Euro pro Hektar.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.2.2.5, Seite 318
und in der Richtlinie "Förderung Forstwirtschaftlicher Maßnahmen" auf der Seite "Forstliche Förderung" des ML.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 4, Referat 406
Herr Martin
Tel. (0511) 120 – 2249
E-Mail: : holger.martin@ml.niedersachsen.de

Totholz ist wertvoller Lebensraum

Totholz ist wertvoller Lebensraun

Link Richtlinie und weitere Informationen

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