Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -
Förderanträge
Sie finden hier alle maßgeblichen Antragsvordrucke, mit denen Sie eine Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE - beantragen können.
Der Förderantrag für investive Maßnahmen gilt für öffentliche und private Antragsteller.
Der Vordruck zur Beantragung einer Registriernummer ist erforderlich, wenn Sie erstmals einen Antrag stellen möchten und noch nie eine entsprechende Registriernummer erhalten haben. Beachten Sie hierzu bitte die Ausfüllhinweise.
Dieser Vordruck steht leider nicht als PC-Vordruck zur Verfügung.
Bitte drucken Sie ihn aus und füllen ihn dann handschriftlich aus.
Alle anderen pdf-Vordrucke können Sie am PC ausfüllen und auch abspeichern.
Gehen Sie hier wie folgt vor:
- Laden Sie sich den Vordruck auf Ihren Rechner herunter und speichern Sie den noch nicht ausgefüllten Vordruck ab
- Öffnen Sie den Vordruck aus dem von Ihnen gewählten Laufwerk erneut
- Sie können nun den Vordruck ausfüllen und die Eintragungen abspeichern
Sie können die Formularfelder mit der TAB-Taste oder direkt mit dem Mauszeiger (Cursor) anwählen.
Kästchen zum Ankreuzen aktivieren Sie ebenfalls mit dem Cursor.
Bitte vermeiden Sie ein widersprüchliches Ankreuzen.
Ihre Registriernummer tragen Sie bitte nur in der Kopfzeile der ersten Seite ein.
Die Registriernummer wird dann auf alle Folgeseiten übernommen.
Bitte drucken Sie den Antrag abschließend aus und unterschrieben ihn dann.
Denken Sie bitte auch daran,
- die "Allgemeinen Erklärungen der antragstellenden Person/en" und
- die "Erklärung zur ELER-Förderung der Umsatzsteuer"
zu unterschreiben.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.
Die Maßgeblichen EU-Verordnungen können sie hier einsehen: EU-Verordnungen
Zur Beteiligung der Kommunalen Steuerungsausschüsse
Mit Runderlass der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 01.12.2014 wurden bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung "Kommunale Steuerungsausschüsse (KSA)" eingerichtet.
Rd.Erl. d. Stk v. 1.12.2014, Nds. MBl. 2014 Nr. 45, S. 885
Beim jeweiligen KSA sind Projekte oberhalb einer festgelegten Förder-Wertgrenze einzureichen.
Die Förder-Wertgrenzen sind 2015 einheitlich festgelegt.
Die Steckbriefe sind bei den KSA jeweils zum 15.02. eines Jahres in Vorbereitung des Antragsstichtages am 15.09. einzureichen.
Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen
sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Einzelheiten zur KMU-Definition sowie zu verbundenen Unternehmen bzw. Partnerunternehmen erhalten Sie hier .
Das KMU-Prüfschema, das ausgefüllt mit dem Förderantrag vorzulegen ist, finden Sie unter den Vordrucken zum Förderantrag.