Förderbedingungen, Bewilligungsstellen
Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stellt der Bund Mittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Niedersachsen setzt davon 100 Millionen Euro für die Förderung des ländlichen Wegebaus ein.
Grundlage ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Wegebaus.
Ziel des Landes ist mit der Förderung möglichst frühzeitig zu starten.
Der Antragsstichtag ist 2026 daher der 31. Juli, in den folgenden Jahren jeweils der 30. April.
Das fördern wir
· Den Ersatzbau befestigter Wege und Brücken
· Die Befestigung bisher nicht oder nicht ausreichend tragfähiger Wege sowie Brückenbauwerke
· Erforderliche naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Als nicht ausreichend befestigte Verbindungswege oder landwirtschaftliche Wege gelten Wege, die der Belastung durch heute gebräuchliche landwirtschaftliche Maschinen und Transportfahrzeuge nicht mehr gewachsen sind. Die Art der Befestigung (Asphalt, Beton, Schotter o. Ä.) ist dabei unerheblich; maßgeblich für die Tragfähigkeit der Befestigung ist vielmehr der Wegeunterbau.
Wen fördern wir
· Gemeinden und Gemeindeverbände
· Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
Bewilligungsbehörden sind die Ämter für regionale Landesentwicklung
Die Förderleistungen sind:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung:
· Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro brutto
· Für Gemeinden und Gemeindeverbände gestaffelte Fördersätze von 50, 60 oder 75 %, abhängig von der Steuereinnahmekraft.
· Für die sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts ein Fördersatz von 75 %
Die Bedingungen sind:
· Vorhaben dürfen nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
· Der Ausbau hat den jeweils geltenden technischen Regelwerken zu entsprechen.
· Der Antragsteller muss Eigentümer des Weges sein.
· Die Anträge werden nach einem Bewertungsschema bepunktet. Das sich daraus ergebende Ranking bildet die Förderreihenfolge.
· Der Zweckbindungszeitraum beträgt zwölf Jahre.
Antragstellung und Abwicklung:
· Die Antragstellung, Bescheidung und Verwendungsnachweisvorlage erfolgen ausschließlich digital über das Onlineantragsmanagement der Ämter für regionale Landesentwicklung (OAMan ÄrL).
· Zur Nutzung ist eine Anmeldung über das elsterbasierte Unternehmenskonto erforderlich.
