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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://bibml-nds.gbv.de/. Sie enthält Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Einschätzung über die Barrierefreiheit

Die aufgeführten Inhalte sind nur teilweise barrierefrei. Nach dem Grund Nr. 37 der EU-Richtlinie 2016/2101 stellt die Europäische Norm EN 301 549 V.1.1.2 (2015-04) vorerst die Mindestvoraussetzung für die Grundsätze der barrierefreien Webseiten und mobilen Anwendungen dar. Die Überprüfung der hier behandelten Webseite wurde bisher nur theoretisch mit den Anforderungen der EU-Norm durchgeführt. Praxistests mit Menschen mit Behinderung, z.B. auch mit assistiven Technologien, sind nicht durchgeführt worden.

Eine vollständige Umsetzung konnte aufgrund nicht ausreichend verfügbarer Programmierstunden noch nicht erreicht werden.

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 / Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz

  • Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind, nicht wahrgenommen werden.
  • Es gibt keine Unterstützung für Personen mit begrenzten Kognitions-, Sprach- oder Lernfähigkeiten.
  • Die Bedeutung von einigen Elementen wird nur unzureichend verdeutlicht.
  • Die Webseite lässt sich größtenteils nicht per Tastatur bedienen.
  • Die Nutzer assistiver Technologien können das Angebot bzw. die Inhalte der Webseite vermutlich nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf die Inhalte zugreifen, die von Interesse sind.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben

Zur Mitteilung von noch bestehenden Barrieren, bei Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bzw. zur Anforderung der nicht barrierefreien Teile der Webseite wenden Sie sich bitte an: bibliothek@ml.niedersachsen.de

Alternativ können Sie auch an die folgende Adresse schreiben:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bibliothek
Calenberger Straße 2
30169 Hannover

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
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