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Gemeinsam an Lösungen arbeiten

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Der Interministerielle Arbeitskreis (IMAK) „Nachhaltige Nutztierhaltung" traf sich im Landwirtschaftsministerium in Hannover.


Der bereits 2016 ins Leben gerufene Interministerielle Arbeitskreis (IMAK) „Nachhaltige Nutztierhaltung" traf sich jetzt zu seiner sechsten Sitzung. Das Ziel des unter Federführung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (ML) tätigen Arbeitskreises lautet unverändert, mögliche Hemmnisse für landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Tierhaltung zugunsten einer Verbesserung des Tierwohls umstellen wollen, abzubauen.

Neben dem ML sind ferner das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (Immissionsschutz, Bauen), das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Gesundheit) sowie die Staatskanzlei im Arbeitskreis vertreten. Aufgrund der unverändert aktuellen Zielsetzung des IMAK blieb der Kreis seiner Mitglieder trotz des zwischenzeitlichen Regierungswechsels unverändert. Vom Landvolk und der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, den Deutschen Tierschutzbund und die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft bis zum Niedersächsischen Landkreistag und Vertretern der ökologischen Landwirtschaft sind zahlreiche Fachleute im IMAK vertreten.

Ministerin Otte-Kinast wies in ihrer Begrüßungsrede auf die hohe Aktualität der zu behandelnden Fragen hin, dankte den Teilnehmern für ihre Kooperationsbereitschaft und wünschte ihnen viel Erfolg bei ihrer anspruchsvollen Arbeit.

Der IMAK identifizierte auf der Grundlage einer kritischen Bewertung des in den ersten fünf Sitzungen erreichten Diskussionsstandes drei zentrale Handlungsfelder, die in Unterarbeitsgruppen in den kommenden Monaten bearbeitet werden sollen:
a) Identifikation rechtlicher Hemmnisse bei der Umstellung auf Offenställe für Schweine und Geflügel;
b) Identifikation rechtlicher Hemmnisse bei der Verbesserung der Tierwohlstandards bestehender Schweinemastställe, z.B. durch den Einbau von Ferkelbalkonen;
c) Möglichkeiten der Ausweisung ländlicher Entwicklungsgebiete.

In den Arbeitsgruppen sollen konkrete Notwendigkeiten der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, aber auch politisch und gesellschaftlich zu bewertende Zielkonflikte, etwa zwischen Tierwohl einerseits sowie Immissionsschutz andererseits, aufgezeigt werden.

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erstellt am:
16.08.2018

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