Broschüre_ ASP - Prävention und Bekämpfung in Niedersachsen (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 4,33 MB)
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Die gefährliche Tierseuche hat Niedersachsen erreicht
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Menschen ungefährliche, für Haus- sowie Wildschweine jedoch in der Regel tödlich verlaufende hochinfektiöse Viruserkrankung. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 10.09.2020 hat die Tierseuche mit einem Fall in einem Wildschweinbestand in Brandenburg Deutschland erreicht.
In Niedersachsen wurde der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest am 02.07.2022 in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt (siehe Pressemitteilung hierzu).
Verbraucher finden allgemeine Informationen über die Afrikanische Schweinepest sowohl
- hier auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
als auch - hier im Fragen-und-Antworten-Katalog des Bundesinstituts für Risikobewertung.
Der aktuelle Stand zur ASP sowie weitere ausführliche Informationen für Landwirte, Jäger, Touristen und Saisonarbeitskräfte stehen auf dieser Internetseite zur Verfügung.
Hinweise und Merkblätter für Saisonarbeitskräfte in neun Sprachen finden Sie hier.
Wie Verbraucher selbst dazu beitragen können, damit ASP nicht nach Niedersachsen gelangt, sehen Sie im folgenden Animationsvideo.
Weiterführende Links zum Thema Afrikanische Schweinepest:
Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest – FAQ vom Bundesinstitut für Risikobewertung
Friedrich-Loeffler-Institut zur Afrikanischen Schweinepest
Afrikanische Schweinepest (ASP): BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung
Film der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA mit deutschen Untertiteln über ASP und Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden könnenAktuelle Pressemitteilungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz u.a. zum Thema ASP finden Sie hier.
Hier sind Antworten auf häufig gestellte Fragen unter anderem zu Restriktionsgebieten und Entschädigungsregelungen verfügbar.
Informationen zur finanziellen Unterstützung für Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe, die Fleisch von Tieren aus der ASP-Sperrzone übergangsweise einlagern oder einlagern lassen, finden Sie hier.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2022
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382