Konditionalität
Bekanntlich ist die Gewährung von Agrarzahlungen neben der Beachtung der jeweiligen Fördervoraussetzungen auch geknüpft an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz.
Diese Verknüpfung wird seit Beginn der aktuellen Agrarförderperiode als „Konditionalität“ bezeichnet. Mit der Konditionalität wird das bisherige System der Cross Compliance in modifizierter und erweiterter Form fortgeführt. Die wichtigsten rechtlichen Regelungen dazu finden sich in den Verordnungen (EU) 2021/2115 und 2021/2116 sowie dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung. Zusätzlich sind in einigen Bereichen auch Regelungen aus Landesverordnungen zu beachten.
Die aktuelle Informationsbroschüre für Konditionalität enthält wichtige Hinweise für Betriebe, die EU-Direktzahlungen und/oder Zahlungen für bestimmte Maßnahmen der 2. Säule beantragen.
Die Informationsbroschüre 2023 ist auch auf der Homepage des SLA unter http://www.sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/antragstellung/formulare/andi-downloads eingestellt. Daneben werden verschiedene Beiträge zu aktuellen Themen aus dem Bereich Konditionalität in der „Land & Forst“ veröffentlicht.
Wichtige Änderungen bei der Konditionalität im Vergleich zu Cross Compliance im Jahr 2022
Bisherige Verpflichtungen aus dem Greening, wie zum Beispiel der Erhalt des Dauergrünlands, werden in GLÖZ-Standards fortgeführt und zusätzliche Standards sind aufgenommen worden. Zu den Grundanforderungen der Betriebsführung (GAB) sind aus dem Fachrecht verankerte Regelungen für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung, zur Ausbringung von phosphathaltigen Düngemitteln (GAB 1) sowie beim Pflanzenschutz unter anderem zum erforderlichen Sachkunde-Nachweis und zur Prüfung von Spritz- und Sprühgeräten (GAB 7, 8) hinzugekommen.
Regelungen zur Tierkennzeichnung und –registrierung (vormals GAB 6 bis 8) und zu TSE/Verfütterungsverbote (vormals GAB 9)
Seit 01.01.2023 unterliegen die Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen sowie zu den TSE-Krankheiten (BSE, Scrapie und damit zusammenhängende Verfütterungsverbote) nicht mehr der Konditionalität (jedoch weiterhin dem Fachrecht). Allerdings gibt es Konstellationen, in denen die Cross-Compliance-Regelungen weiterhin erhalten bleiben, z. B. bei Altmaßnahmen der 2. Säule. Bitte beachten Sie dazu die beiden vorletzten Absätze unter Abschnitt I („Einleitung“).
Sanktionierung von Verstößen (Kapitel IV)
Die Sanktionsarithmetik bei Konditionalitäts-Verstößen hat sich teilweise geändert und verschärft. Bitte beachten Sie dazu die Ausführungen unter Abschnitt IV „Kontroll- und Sanktionssystem“, Ziffern 2 und 3.
Ausführungen zu den sogenannten Retro-Verstößen finden Sie in dem v. g. Abschnitt unter Ziffer 4.