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Änderung des Fischereigesetzes verabschiedet

Ministerin Otte-Kinast: „Zentrales Vorhaben der Landesregierung zügig umgesetzt“


Hannover. Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes ist gestern am späten Nachmittag vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden. Hiermit ist nun der Weg frei für den Erlass einer niedersächsischen Aalverordnung sowie die grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung.

Dazu sagt Niedersachsens Fischereiministerin Barbara Otte-Kinast: „Ich freue mich, dass der Gesetzesentwurf im federführenden Ausschuss eine so überwältigende Mehrheit gefunden hat. Damit können wir ein zentrales Vorhaben der Landesregierung zügig und innerhalb einer ambitionierten Frist umsetzen.“

Durch den nun folgenden Erlass der Aalverordnung und die grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung beendet Niedersachsen noch bestehende Umsetzungsdefizite der europäischen Aalverordnung und der Verordnung über die Verwendung nichtheimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur. Beide Verordnungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Zunächst sollen sie jedoch ausführlich mit den Landesfischereiverbänden diskutiert und eine Verbandsbeteiligung durchgeführt werden.

Durch die Novellierung der Binnenfischereiordnung soll diese darüber hinaus an die heutigen Erkenntnisse, Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst werden. Ministerin Otte-Kinast: „Dabei werden wir dem Grundgedanken des sehr liberalen niedersächsischen Fischereirechts treu bleiben und weiterhin viel Wert auf Eigenverantwortung legen. Wir haben damit durchwegs gute Erfahrung gemacht.“

Den Schutzanspruch der Gewässer werde man dabei selbstverständlich vollumfänglich berücksichtigen, betonte die Ministerin: „Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Gewässer bewusst.“ Die Ministerin hob hervor, dass der Gewässerschutz eine fischereiliche Nutzung in aller Regel nicht ausschließt. Barbara Otte-Kinast: „In den meisten Schutzgebieten ist eine fischereiliche Nutzung mit der Schutzzielen sehr gut vereinbar.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2018

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